CO2KostAufG einfach erklärt: Was regelt das Gesetz – und warum steht CO₂ plötzlich in meiner Heizkostenabrechnung?
Du schaust in die Heizkostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung und findest dort auf einmal einen CO₂-Posten oder einen Hinweis auf das CO2KostAufG. Viele sind dann unsicher, ob sie zu viel zahlen, ob der Vermieter etwas übernehmen muss oder ob das einfach nur ein neuer Name für alte Kosten ist. Genau dafür gibt es seit dem 01.01.2023 neue Regeln im CO2KostAufG, das mit dem CO₂-Preis nach BEHG zusammenhängt. In diesem Artikel lernst du, was das Gesetz grundsätzlich regelt, warum es eingeführt wurde und wo die CO₂-Kosten in der Praxis auftauchen.
Das CO2KostAufG und was es grundsätzlich regelt
CO2KostAufG ist die Abkürzung für Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Es regelt grundsätzlich die Kostenaufteilung des CO₂-Preis-Bestandteils beim Heizen und bei Warmwasser.
Wichtig ist dabei die Logik:
- Es geht nicht um den kompletten Energiepreis.
- Es geht um den CO₂-Kostenbestandteil, der durch den CO₂-Preis nach BEHG entsteht.
- Dieser CO₂-Kostenbestandteil wird zwischen Vermieteranteil und Mieteranteil aufgeteilt.
Warum wurde das Gesetz eingeführt?
Ein zentrales Ziel ist ein Sanierungsanreiz für Vermieter. Die Idee dahinter ist einfach: Wenn ein Gebäude beim Heizen viel CO₂ verursacht, sollen Vermieter einen spürbaren Grund haben, energetische Verbesserungen anzugehen, statt dass die CO₂-Kosten nur bei den Mietern landen.
Das CO2KostAufG soll also nicht nur Kosten verteilen, sondern auch Verhalten beeinflussen, indem es die Verantwortung zwischen Mieter und Vermieter sichtbarer macht.
Seit wann gilt das CO2KostAufG und warum ist der Abrechnungszeitraum so wichtig?
Das CO2KostAufG gilt ab dem 01.01.2023. Für dich heißt das: Ob und wie die Aufteilung greift, hängt stark davon ab, welcher Abrechnungszeitraum in deiner Abrechnung steht.
Achte deshalb besonders auf:
- den Abrechnungszeitraum in der Heizkostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung
- ob es sich um Zeiträume ab dem 01.01.2023 handelt oder ob Zeiträume davor enthalten sind
Gerade bei Abrechnungen, die einen Zeitraum über den Jahreswechsel hinweg abdecken, kann das für das Verständnis entscheidend sein.
Wer ist betroffen: Mieter oder Vermieter?
Entscheidend ist zunächst die eigene Rolle im Mietverhältnis:
- Als Mieter interessiert vor allem, ob ein Teil der CO₂-Kosten vom Vermieter getragen werden muss und ob die Abrechnung formal und inhaltlich korrekt ist.
- Als Vermieter liegt der Fokus darauf, wie der CO₂-Kostenanteil in die Nebenkostenabrechnung integriert wird und wie die Aufteilung zwischen Mieter- und Vermieteranteil korrekt erfolgt.
Zusätzlich wird rechtlich danach unterschieden, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude handelt. Für die meisten Leser ist das Thema Wohngebäude relevant, da es sich typischerweise um eine Mietwohnung handelt.
Welche Kostenart wird aufgeteilt und was wird nicht geregelt?
Aufgeteilt wird der CO₂-Kostenbestandteil, der durch den CO₂-Preis nach BEHG beim Heizen und bei Warmwasser entsteht.
Das ist ein wichtiger Punkt gegen das Gefühl, doppelt zu zahlen:
- Du zahlst weiterhin normale Heizkosten.
- Zusätzlich sind dort die CO₂-Kosten enthalten, welche als CO₂-Kostenbestandteil sichtbar gemacht und aufgeteilt werden.
Das CO2KostAufG erklärt also nicht jede Position in der Heizkostenabrechnung, sondern fokussiert auf diesen CO₂-Anteil und dessen Aufteilung in Vermieteranteil und Mieteranteil.
Wo tauchen die CO₂-Kosten in der Praxis auf?
Viele Probleme entstehen, weil die Abrechnung unübersichtlich ist oder der CO₂-Anteil nicht klar zuzuordnen ist. Praktisch können dir CO₂-Kosten an verschiedenen Stellen begegnen.
Typische Dokumente und Stellen, an denen du suchen solltest:
| Dokument | Wo du typischerweise Hinweise findest | Warum das relevant ist |
|---|---|---|
| Heizkostenabrechnung | eigener CO₂-Posten oder Hinweis zur CO₂-Kostenaufteilung | hier werden Heizkosten und Warmwasser oft detailliert ausgewiesen |
| Nebenkostenabrechnung | Hinweis auf Heizkostenabrechnung oder übernommene Werte | oft ist die Nebenkostenabrechnung die Zusammenfassung, Details stehen separat |
| Energielieferantenrechnung | CO₂-Bezug kann hier auftauchen, je nach Darstellung | zeigt, woher ein CO₂-Kostenbestandteil überhaupt kommt |
Entscheidend ist der dritte Entscheidungsfaktor aus der Praxis: Wo wird es abgerechnet. Je nachdem, wie die Abrechnung organisiert ist, siehst du den CO₂-Posten eher in der Heizkostenabrechnung oder du musst ihn über Unterlagen wie die Energielieferantenrechnung nachvollziehen.
Sonderfall Selbstversorger: Wenn die Aufteilung komplett fehlt
Ein wichtiger Unterschied besteht für Mieter, die einen eigenen Energieliefervertrag haben und ihren Strom oder ihr Gas also direkt beim Versorger beziehen, anstatt über eine zentrale Abrechnung des Vermieters.
In diesem Fall gilt: Der Energieversorger weist zwar die CO₂-Kosten in seiner Rechnung aus – eine Aufteilung in Vermieteranteil und Mieteranteil nimmt er jedoch nicht vor. Das ist auch nicht seine Aufgabe. Die Aufteilung ist eine gesetzliche Vorgabe aus dem CO2KostAufG, die zwischen Mieter und Vermieter geregelt werden muss – nicht zwischen Mieter und Energieversorger.
Das bedeutet für Selbstversorger konkret:
- In der Energielieferantenrechnung steht nur ein Hinweis auf eine CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG.
- Es gibt auch keine fertige Abrechnung, die du einfach dem Vermieter vorlegen könntest.
- Du musst die CO₂-Kostenaufteilung selbst berechnen und dem Vermieter gegenüber aktiv geltend machen.
Das ist der entscheidende Unterschied zur zentralen Abrechnung über den Vermieter: Dort ist die Aufteilung typischerweise bereits Teil der Heizkostenabrechnung. Als Selbstversorger musst du diesen Schritt selbst anstoßen.
Praktischer Tipp: Wenn du auf Basis deiner Rechnung schnell nachvollziehen willst, ob ein Vermieteranteil in Frage kommt und dir eine CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen möchtest, kannst du den CO2Preisrechner nutzen (Rechnung hochladen oder Werte eingeben).
So gehst du vor, wenn du die CO₂-Kostenaufteilung verstehen oder prüfen willst
1. Abrechnungszeitraum prüfen
Steht in deiner Heizkostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung ein Zeitraum, der ab dem 01.01.2023 liegt? Wenn ja, ist das grundsätzlich der Zeitraum, in dem die CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG relevant wird.
2. Die richtige Stelle im Papierstapel finden
Wenn du nur die Nebenkostenabrechnung hast, fehlen dir oft die Details. Dann lohnt sich der Blick in die Heizkostenabrechnung, weil dort die Heiz- und Warmwasserkosten typischerweise konkreter dargestellt werden.
3. Auf die Begriffe achten
Suche nach Formulierungen rund um:
- CO₂-Kosten
- CO₂-Preis nach BEHG
- CO2KostAufG
- Vermieteranteil und Mieteranteil
Wenn es zwar einen CO₂-Bezug gibt, aber keine klare Aufteilung erkennbar ist, ist das genau der Punkt, der bei vielen für Verwirrung sorgt.
4. Als Selbstversorger: Aufteilung selbst erstellen
Wenn du einen eigenen Energieliefervertrag hast, wirst du in deiner Rechnung keine fertige CO₂-Kostenaufteilung finden. Das ist kein Fehler des Versorgers – sondern der Normalzustand. Du musst in diesem Fall die CO₂-Kostenaufteilung selbst vornehmen und dem Vermieter gegenüber geltend machen.
Häufige Missverständnisse, die du vermeiden kannst
„Der Vermieter übernimmt sowieso nie etwas”
Das CO2KostAufG arbeitet gerade mit der Aufteilung in Vermieteranteil und Mieteranteil. Ob du den Vermieteranteil in deiner Abrechnung klar wiederfindest, hängt aber davon ab, wie die CO₂-Kosten praktisch ausgewiesen und abgerechnet werden.
„Ich finde den CO₂-Posten nicht, also gibt es ihn nicht”
CO₂-Hinweise können auch indirekt auftauchen, zum Beispiel über Verweise zwischen Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung und Energielieferantenrechnung. Wenn die Darstellung unklar ist, liegt das oft an der Abrechnungsform, nicht daran, dass es das Thema nicht gibt.
„Als Selbstversorger bin ich automatisch aus dem Schneider”
Das Gegenteil ist der Fall. Als Selbstversorger trägst du die volle Verantwortung dafür, die CO₂-Kostenaufteilung selbst zu erstellen und beim Vermieter einzufordern. Wer das nicht tut, verschenkt seinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung des Vermieteranteils.
Fazit
Das CO2KostAufG regelt seit dem 01.01.2023, dass der CO₂-Kostenbestandteil aus dem CO₂-Preis nach BEHG beim Heizen und Warmwasser zwischen Vermieteranteil und Mieteranteil aufgeteilt wird. Wenn du verstehen willst, ob du betroffen bist, sind vor allem dein Abrechnungszeitraum und die Stelle entscheidend, an der die CO₂-Kosten praktisch ausgewiesen werden.
Ein besonderer Hinweis gilt für Selbstversorger: Wer einen eigenen Energieliefervertrag hat, findet in seiner Rechnung keine fertige CO₂-Kostenaufteilung – und muss diese selbst erstellen, um den Vermieteranteil geltend zu machen.
Wenn du unabhängig davon deine laufenden Energiekosten im Blick behalten willst, kann ein kurzer Vergleich aktueller Tarife hilfreich sein – z. B. über den Gas-Tarifvergleich oder den Strom-Tarifvergleich.