Fernwärme in der Heizkostenabrechnung: Welche Vorteile (und Pflichten) Mieter durch das CO2KostAufG haben
Fernwärme klingt oft automatisch nach klimafreundlicher Wärme, aber als mieter ist das schwer zu bewerten, wenn in deiner Abrechnung unklare oder fehlende CO₂-Positionen auftauchen. Dazu kommt, dass bei Fernwärme unterschiedliche Systeme für CO₂-Kosten eine Rolle spielen können und du als privatperson selten sofort siehst, was dahintersteckt. Wichtig ist außerdem das CO2KostAufG, weil es regelt, wie CO₂-Kosten zwischen dir und deinem vermieter aufgeteilt werden. In diesem Artikel lernst du, woran du den Klimavorteil von Fernwärme besser einschätzen kannst, was typischerweise in Rechnung und Heizkostenabrechnung stehen muss und wie du bei fehlenden Angaben sinnvoll nachhakst.
Fernwärme ist nicht automatisch klimafreundlich
Ob Fernwärme in deinem Fall wirklich klimafreundlicher ist, hängt vor allem vom Wärmemix deines Wärmenetzes ab. Ein Wärmenetz kann sehr unterschiedlich erzeugen, zum Beispiel mit verschiedenen Brennstoffen oder mit erneuerbaren und biogenen Anteilen.
Der greifbarste Wert für dich ist der Emissionsfaktor in kg CO₂ pro kWh. Er hilft dir dabei, den CO₂-Fußabdruck der gelieferten Wärme einzuordnen:
- Niedriger Emissionsfaktor bedeutet meist: weniger CO₂-Emissionen pro verbrauchter Kilowattstunde Wärme.
- Höherer Emissionsfaktor bedeutet meist: mehr CO₂-Emissionen und in der Regel auch mehr CO₂-Kosten, die irgendwo in der Kostenkette auftauchen können.
Wichtig: Auch wenn in der Werbung von „grüner Fernwärme“ die Rede ist, zählt am Ende, was im konkreten Netz als Wärmemix angesetzt wird und welcher Emissionsfaktor dafür gilt.
Woher kommen CO₂-Kosten bei Fernwärme: BEHG und EU-ETS
Bei Fernwärme können CO₂-Kosten grundsätzlich aus unterschiedlichen Mechanismen stammen. In der Praxis begegnen dir dabei vor allem zwei Begriffe:
- BEHG
- EU-ETS
Für dich als mieter ist weniger entscheidend, wie das System im Detail funktioniert, sondern dass CO₂-Kosten überhaupt entstehen können und sich am Ende in Preisbestandteilen wiederfinden, die in Rechnung und Heizkostenabrechnung auftauchen.
Wichtig ist vor allem die Einordnung: Je nach Konstellation kann bei Fernwärme eher das eine oder das andere System relevant sein. Wenn du wissen willst, ob und warum CO₂-Kosten angesetzt werden, brauchst du die Angaben zum Wärmemix und zum Emissionsfaktor und du musst erkennen können, wo in deinen Unterlagen diese CO₂-Themen ausgewiesen werden.
Gilt das CO2KostAufG bei Fernwärme und Wärmelieferung
Das CO2KostAufG ist für dich als mieter besonders wichtig, weil es die CO₂-Kostenaufteilung im mietkontext betrifft. Die zentrale Frage lautet: Fallen CO₂-Kosten aus der Wärmelieferung überhaupt unter dieses Gesetz und müssen sie dann zwischen dir und deinem vermieter aufgeteilt werden?
Gerade bei Fernwärme und Wärmelieferungen ist diese Einordnung für viele unklar, weil du die CO₂-Kosten nicht selbst „einkaufst“, sondern sie über den Wärmelieferanten und dann über die Abrechnung bei dir landen können.
Zusätzlich gibt es Konstellationen, in denen das Anschlussdatum 01.01.2023 eine Sonderrolle spielt. Wenn dein Gebäude oder deine Wohnung in einer relevanten Konstellation seit dem 01.01.2023 an ein Wärmenetz angeschlossen ist oder umgestellt wurde, kann das für die Einordnung bedeutsam sein. Wenn du dazu keine klaren Angaben findest, ist das ein typischer Punkt für gezielte Rückfragen (siehe unten).
Was in Rechnung und Heizkostenabrechnung typischerweise stehen muss
Damit du als mieter prüfen kannst, ob die Abrechnung nachvollziehbar ist und ob eine CO₂-Kostenaufteilung richtig umgesetzt wurde, brauchst du bestimmte Informationen. In der Praxis findest du sie teils in der Rechnung des Wärmelieferanten (die dein vermieter bekommt) und teils in deiner Heizkostenabrechnung.
Typische, für die Prüfung wichtige Angaben sind:
| Angabe | Wozu du sie brauchst |
|---|---|
| Gelieferte Wärmemenge (kWh) und Abrechnungszeitraum | Ohne diese Basis kannst du Kosten und CO₂-Bezug nicht sinnvoll einordnen. |
| Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) | Das ist der Schlüssel, um CO₂-Emissionen und die „Klimawirkung“ der Fernwärme greifbar zu machen. |
| Wärmemix und Anteile (z. B. biogene oder erneuerbare Bestandteile) | Hilft zu verstehen, warum der Emissionsfaktor so hoch oder niedrig ist. |
| Ausweis von CO₂-Emissionen oder CO₂-Kosten | Damit du siehst, ob CO₂ überhaupt berücksichtigt wurde und in welcher Größenordnung. |
| Darstellung der CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG (in deiner Heizkostenabrechnung) | Damit du erkennen kannst, welcher Anteil dir und welcher Anteil deinem vermieter zugeordnet wurde. |
Wenn dir diese Punkte in deiner Heizkostenabrechnung nicht begegnen, heißt das nicht automatisch, dass alles falsch ist. Es heißt aber: Du kannst es kaum prüfen und solltest nachfragen, bis die Abrechnung für dich nachvollziehbar wird.
Praktischer tipp: anspruch auf rückerstattung kurz prüfen
Wenn du die Heizkostenabrechnung oder die relevanten Werte (z. b. emissionsfaktor, wärmemenge und ausgewiesene CO₂-kosten) vorliegen hast, kannst du mit dem CO2Preisrechner prüfen, ob ein rückerstattungsanspruch bei der CO₂-kostenaufteilung in frage kommt und dir eine CO₂-kostenabrechnung als pdf erstellen.
Wie die Aufteilung zwischen dir und deinem vermieter grundsätzlich funktioniert
Die CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG folgt grundsätzlich der Idee, dass nicht alles pauschal bei dir als mieter landet. Stattdessen wird je nach Einordnung eine Aufteilung zwischen mieter und vermieter vorgenommen. Dabei ist der Gedanke: Je „schlechter“ die CO₂-Bilanz (vereinfacht gesagt) im Kontext des Gebäudes beziehungsweise der Wärmeversorgung ausfällt, desto eher soll der vermieter einen größeren Anteil tragen, weil er Einfluss auf Zustand und energetische Qualität des Gebäudes hat.
Für dich heißt das praktisch:
- In deiner Heizkostenabrechnung sollte erkennbar sein, dass eine Aufteilung stattfindet.
- Du solltest sehen können, welcher Anteil der CO₂-Kosten dir zugerechnet wird und welcher Anteil beim vermieter bleibt.
- Ohne Angaben zu Emissionsfaktor, Wärmemix und CO₂-Kosten kannst du die Logik dahinter kaum nachvollziehen, selbst wenn Zahlen ausgewiesen sind.
Wenn Angaben fehlen: so sprichst du es praktisch an
Wenn du in deiner Heizkostenabrechnung keine klaren CO₂-Angaben findest oder die Aufteilung nach CO2KostAufG nicht nachvollziehen kannst, hilft ein sachliches, konkretes Nachfragen. Wichtig ist, dass du nicht „irgendwas mit Klima“ anfragst, sondern gezielt die prüfrelevanten Punkte ansprichst.
So kannst du vorgehen:
- Markiere die fehlenden Informationen in der Heizkostenabrechnung (z. B. Emissionsfaktor, Wärmemix, CO₂-Kosten, Aufteilung).
- Frage schriftlich beim vermieter oder bei der Hausverwaltung nach, damit es dokumentiert ist.
- Bitte um die Grundlage der Berechnung, nicht nur um eine Bestätigung, dass „alles stimmt“.
Ein möglicher Text, den du anpassen kannst:
In meiner Heizkostenabrechnung fehlen für mich nachvollziehbare Angaben zu den CO₂-Kosten aus der Fernwärme sowie zur Aufteilung nach CO2KostAufG. Bitte teilen Sie mir mit, welche CO₂-Kosten angesetzt wurden, wie diese berechnet wurden (inklusive Emissionsfaktor in kg CO₂/kWh und Wärmemix) und wie der mieter- und vermieteranteil ermittelt wurde. Falls die Daten aus der Wärmelieferantenrechnung stammen, bitte ich um die entsprechenden Nachweise.
Wenn bei dir ein Netzanschluss oder eine Umstellung eine Rolle spielt, kannst du zusätzlich fragen, ob das Anschlussdatum 01.01.2023 in deinem Fall relevant ist und wie das in der Abrechnung berücksichtigt wurde.
Fazit
Fernwärme kann klimafreundlicher sein, muss es aber nicht – entscheidend sind Wärmemix und Emissionsfaktor. Für dich als mieter ist wichtig, dass CO₂-Emissionen beziehungsweise CO₂-Kosten in den Unterlagen nachvollziehbar auftauchen und dass die CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG in deiner Heizkostenabrechnung prüfbar dargestellt ist. Wenn Angaben fehlen, lohnt sich ein gezieltes, schriftliches Nachfragen, damit du deine Abrechnung wirklich bewerten kannst.