Heizungsgesetz 2026, Reform, Eckpunkte: Was ist beschlossen – und was ist nur Debatte?
Wenn du Nachrichten zum „Heizungsgesetz“ liest, klingt es oft nach Verboten, Fristen und riesigen Kosten. Das Problem ist: Medien-Schlagworte, politische „Eckpunkte“ und echtes geltendes Recht werden schnell vermischt. In diesem Artikel ordnen wir das Begriffschaos rund ums Gebäudeenergiegesetz ein, grenzen es zur Wärmeplanung ab und schauen auf die CO₂-Kosten nach BEHG und CO2KostAufG. Stand des Artikels ist der 18. Mai 2026.
Was mit dem „Heizungsgesetz“ meist gemeint ist
Mit „Heizungsgesetz“ ist in der Regel keine eigene Gesetzesüberschrift gemeint, sondern Regeln aus dem Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. In der öffentlichen Debatte dreht sich dabei vor allem alles um die sogenannte 65 Prozent Regel, also die Frage, welche Anforderungen beim Einbau einer neuen Heizung gelten und ab wann. Die Bundesregierung beschreibt diese Logik als eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung. (bundesregierung.de)
Die 65 Prozent Regel in einem Satz
Im GEG steht als Grundsatz, dass eine Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme nur eingebaut oder aufgestellt werden darf, wenn sie mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. (gesetze-im-internet.de)
Wichtig: Das ist eine Regel für den Einbau einer neuen Anlage. Ob und wann du im Bestand betroffen bist, hängt zusätzlich stark davon ab, was bei dir vor Ort in der Wärmeplanung passiert und welche Übergänge das Gesetz vorsieht. (bundesregierung.de)
Was aktuell gilt Stand 18. Mai 2026
GEG und Übergänge bis zur Wärmeplanung
Nach der Darstellung der Bundesregierung gilt seit dem 1. Januar 2024 im Neubau innerhalb von Neubaugebieten: Dort dürfen nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und bestimmte Neubau-Fälle sind Übergangsfristen vorgesehen, damit Entscheidungen besser zur örtlichen Wärmeplanung passen. (bundesregierung.de)
Außerdem betont die Bundesregierung, dass bestehende Heizungen weiter betrieben werden können und Reparaturen möglich sind. (bundesregierung.de)
Wärmeplanung ist etwas anderes als das GEG
Das Wärmeplanungsgesetz, kurz WPG, verpflichtet Länder und Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. Für dich ist daran vor allem wichtig, bis wann deine Kommune ihren Wärmeplan voraussichtlich haben muss. Häufig genannt werden diese Fristen:
- Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026
- Kommunen mit 100.000 Einwohnern oder weniger bis 30. Juni 2028 (stmwi.bayern.de)
Ein Wärmeplan ist dabei keine Handwerker-Anweisung für deine Wohnung, aber er beeinflusst, welche Optionen bei dir realistisch werden, zum Beispiel Wärmenetz-Ausbau oder perspektivische Entwicklungen in Gasnetzen. (bundesregierung.de)
Förderung ist ein eigener Baustein
Förderung ist nicht automatisch „Teil des Heizungsgesetzes“, sondern läuft über Programme wie die BEG und wird praktisch über Stellen wie die KfW umgesetzt. Die Bundesregierung verweist beim Heizungstausch ausdrücklich auf die BEG und die Antragstellung über die KfW. (bundesregierung.de)
Wenn du dich auf konkrete Förderbedingungen verlassen willst, sind die offiziellen BEG-FAQ eine gute Startseite, weil dort ein Stand-Datum genannt wird. (energiewechsel.de)
CO₂-Preis kommt über das BEHG und treibt fossile Heizkosten
Kostenunsicherheit entsteht oft nicht durch das GEG selbst, sondern durch den CO₂-Preis auf Brennstoffe nach dem Brennstoffemissionshandel, kurz BEHG. Für 2026 ist ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ vorgesehen. (bundesumweltministerium.de)
Und: Bei Mietwohnungen greift zusätzlich das CO2KostAufG. Es verpflichtet Lieferanten, auf Rechnungen Informationen zu den Kohlendioxidkosten auszuweisen. (gesetze-im-internet.de)
In Mietwohnungen teilst du CO₂-Kosten mit dem Vermieter
Seit 2023 sollen CO₂-Kosten im Wohngebäude über ein Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, und in der Heizkostenabrechnung müssen Berechnungsgrundlagen erkennbar sein. (haufe.de)
Für dich heißt das ganz praktisch: Wenn du mit Gas oder Öl heizt, lohnt sich ein Blick in die Heizkostenabrechnung, ob ein CO₂-Posten auftaucht und ob ein Vermieteranteil ausgewiesen ist. (haufe.de)
Service-Tipp: Wenn du aus deiner Abrechnung prüfen willst, ob und in welcher Höhe dir CO₂-Kosten vom Vermieter zu erstatten sind, kannst du das mit dem CO2Preisrechner anhand deiner Rechnung (Upload oder Eingabe) durchrechnen und dir eine CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen.
Was 2026 politisch diskutiert wird und warum „Eckpunkte“ keine Rechtslage sind
„Eckpunkte“ sind eine politische Absichtserklärung. Sie zeigen, was eine Regierung oder Fraktionen vorhaben, aber sie sind kein geltendes Recht. Erst wenn ein Gesetz durch Bundestag und Bundesrat ist und im Bundesgesetzblatt steht, ist es verbindlich.
Geplante Umwandlung zum Gebäudemodernisierungsgesetz und Streichung von GEG-Paragrafen
In einem Eckpunktepapier vom 24. Februar 2026 wird angekündigt, dass das „Heizungsgesetz“ abgeschafft werden soll. Genannt wird dabei ausdrücklich die Streichung der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 bis 71p sowie des § 72 im GEG. (spdfraktion.de)
Das ist genau der Punkt, der viele Schlagzeilen auslöst: Wenn diese Paragrafen wirklich gestrichen würden, würde sich die bisherige 65 Prozent Logik im GEG grundlegend ändern. Ob das so kommt, hängt aber vom Gesetzgebungsverfahren ab.
Stand heute ist ein Kabinettsbeschluss, noch kein beschlossenes Gesetz
Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt, bedeutet aber noch nicht, dass die Regeln schon geändert sind. (bmwsb.bund.de)
Für deinen Alltag heißt das: Solange keine neue Fassung in Kraft ist, musst du dich bei Pflichten weiter am aktuell geltenden GEG orientieren, nicht an Eckpunkten oder Entwurfsfolien. (gesetze-im-internet.de)
Bio-Treppe, Grüngasquote und mögliche Kostenwirkung
Im Eckpunktepapier wird außerdem eine „Bio-Treppe“ beschrieben: Gas- oder Ölheizungen sollen demnach ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen müssen. (spdfraktion.de)
Zusätzlich wird eine moderate Grüngasquote und eine Grünheizölquote für Inverkehrbringer genannt. (spdfraktion.de)
Genau hier kann später ein Kostentreiber liegen: Quoten können sich auf Tarife und Brennstoffpreise auswirken, auch wenn du selbst nichts an deiner Heizung änderst. Wie stark, ist aus Eckpunkten aber nicht verlässlich berechenbar.
CO₂-Kosten grob einschätzen ohne dich zu verrechnen
Wenn du eine Brennstoffrechnung oder Heizkostenabrechnung hast, ist der wichtigste Trick: Rechne mit den Werten, die dort ausgewiesen sind, statt mit pauschalen Medienzahlen. Das CO2KostAufG sieht Informationspflichten vor, damit diese Angaben überhaupt auf Rechnungen auftauchen. (gesetze-im-internet.de)
Eine einfache Überschlagsrechnung ist:
Für 2026 kannst du dann als Korridor mit 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ rechnen. (bundesumweltministerium.de)
Praktische Handlungslogik trotz Unsicherheit
Wenn du zur Miete wohnst
Du kannst das Gesetz nicht „erfüllen“, indem du die Heizung tauschst. Aber du kannst deine Nebenkosten besser kontrollieren:
- Prüfe, ob in deiner Heizkostenabrechnung CO₂-Kosten und ein Vermieteranteil ausgewiesen sind. (haufe.de)
- Wenn das fehlt, frage schriftlich nach der Berechnung und den Grundlagen.
- Schau, ob deine Stadt oder Gemeinde schon Informationen zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht, denn das beeinflusst, was der Vermieter perspektivisch plant. (stmwi.bayern.de)
- Wenn du deinen Gas- oder Stromvertrag selbst abschließt, kann ein regelmäßiger Tarifvergleich helfen, Preissprünge abzufedern – z. B. über den kostenlosen Rechner zum Gas-Tarif wechseln oder Strom-Tarif wechseln.
Wenn du Eigentümer bist und eine Entscheidung vor dir hast
- Halte das Stand-Datum fest, wenn du etwas liest oder hörst: „Eckpunkte 24.02.2026“ sind keine Rechtslage. (spdfraktion.de)
- Checke deine Wärmeplanung-Frist: bis 30.06.2026 oder bis 30.06.2028, je nach Kommune. (stmwi.bayern.de)
- Wenn du kurzfristig tauschen musst, informiere dich parallel über Förderung über die offiziellen BEG-Infos. (bundesregierung.de)
So erkennst du in Artikeln sofort, was belastbar ist
Belastbar ist meist nur, was sich auf eine dieser Quellen stützt:
- Gesetzestext, zum Beispiel der GEG-Grundsatz zur 65 Prozent Anforderung (gesetze-im-internet.de)
- offizielle Informationen, die den aktuellen Stand erklären (bundesregierung.de)
- bei CO₂-Preisen: rechtliche Vorgaben wie der Preiskorridor 2026 (bundesumweltministerium.de)
Nicht belastbar sind dagegen Formulierungen wie „Eckpunkte“, „soll“, „geplant“, „in Vorbereitung“, solange nicht klar steht, dass es bereits in Kraft ist.
Fazit
Das „Heizungsgesetz“ ist meist das GEG und vor allem die 65 Prozent Logik beim Einbau neuer Heizungen, gekoppelt an die Wärmeplanung. (gesetze-im-internet.de)
Die Reform 2026 mit Gebäudemodernisierungsgesetz, Streichung §§ 71 bis 71p und § 72, Bio-Treppe und Grüngasquote ist Stand 18. Mai 2026 vor allem Debatte plus Entwurfsstand, nicht automatisch geltendes Recht. (spdfraktion.de)
Für deine Kosten ist kurzfristig oft der CO₂-Preis nach BEHG der greifbarste Hebel, und als Mieter solltest du zusätzlich die CO₂-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung im Blick behalten. (bundesumweltministerium.de)