Worum es beim CO₂-Preis 2028 wirklich geht
Wenn von „CO₂-Preis 2028“ die Rede ist, erwarten viele automatisch eine neue feste Preisstufe wie bisher. Genau das ist der Kern der Verwirrung: 2028 geht es nicht nur um einen höheren Preis, sondern um einen Systemwechsel vom nationalen CO₂-Preis im Nationalen Emissionshandel nach BEHG hin zum EU ETS‑2. In diesem Artikel lernst du, was sich dadurch grundsätzlich ändert, warum es 2028 voraussichtlich keinen einfachen Festpreis geben wird und wie die Kosten bei Heizen und Tanken typischerweise bei dir ankommen.
Status quo bis 2027: nationaler CO₂-Preis im nEHS nach BEHG
Bis 2027 läuft in Deutschland der nationale CO₂-Preis über den Nationalen Emissionshandel nEHS nach dem BEHG, also dem Brennstoffemissionshandelsgesetz. Wichtig für dein Verständnis ist dabei vor allem die Preislogik: Es gibt einen festeren Rahmen, oft als Fixpreis oder Preiskorridor gedacht.
Für dich als Mieter oder Vermieter bedeutet das im Alltag meist nicht, dass du aktiv etwas „im Emissionshandel“ machst. Die Pflicht im System liegt typischerweise bei den Inverkehrbringern oder Lieferanten. Diese geben die CO₂-Kosten in der Praxis über Preise weiter. Der CO₂-Preis läuft also oft als Aufschlag in Energiepreisen mit, ohne dass er für dich als eigener Posten „Zertifikatekauf“ auftaucht.
Was ab 2028 anders ist: EU ETS‑2 und ein Marktpreis statt Preisstufe
Der EU ETS‑2 ist ein eigenes Emissionshandelssystem für Bereiche wie Gebäude und Verkehr. Der entscheidende Unterschied zur bisherigen Logik ist die Preisbildung: Im ETS‑2 entsteht der CO₂-Preis grundsätzlich als Marktpreis durch Handel und Auktionen von Zertifikaten.
Das hat eine direkte Folge für die Erwartung „Was kostet CO₂ 2028 genau“: Eine konkrete Höhe lässt sich nicht seriös als feste Zahl vorhersagen, weil ein Marktpreis schwanken kann. Diese Volatilität ist kein Detail, sondern der zentrale Punkt, der sich 2028 im Vergleich zum bisherigen Systemverständnis verändert.
Startpunkt und Übergang: 2028 als Ziel, aber nicht als Garant für einen einfachen Schnitt
Für die Einordnung ist auch die Zeitachse wichtig: Häufig wird 2028 als Startpunkt genannt, gleichzeitig ist die praktische Start und Systemfrage relevant. Es kann also eine Übergangssituation geben, in der sich nicht einfach sagen lässt: Ab 1. Januar 2028 gilt automatisch nur noch ETS‑2 und alles andere ist weg. Für dich ist deshalb vor allem wichtig, den Mechanismus zu verstehen, statt auf eine einzige „Preiszahl 2028“ zu warten.

Wer ist verpflichtet und wer zahlt am Ende
Ein typisches Missverständnis ist die Frage: „Muss ich als Privatperson Zertifikate kaufen“ Nein. Die Verpflichtung im System liegt bei den Inverkehrbringern oder Lieferanten, also dort, wo Brennstoffe oder Kraftstoffe in Verkehr gebracht werden.
Trotzdem können die Kosten bei dir landen, weil sie in der Praxis weitergegeben werden. Das passiert typischerweise so:
- Im Gebäudebereich über die Energiepreise und damit über deine Heizkosten
- Im Verkehrsbereich über die Kraftstoffpreise beim Tanken
Für Mieter und Vermieter ist dabei vor allem relevant, dass der CO₂-Preis nicht nur eine abstrakte politische Größe ist, sondern sich als Preisbestandteil in alltäglichen Kosten zeigen kann.
Wie du den CO₂-Preis im Alltag bemerkst: Heizen und Tanken
Heizen im Gebäude: CO₂-Kosten laufen über Brennstoffpreise mit
Wenn ein CO₂-Preis auf Brennstoffe wirkt, wird er in der Regel nicht als „Zertifikat“ sichtbar, sondern als Teil des Energiepreises. Du merkst das vor allem dann, wenn sich Heizkosten verändern, weil die CO₂-Kosten im Hintergrund mitlaufen.
Wichtig ist die Einordnung für 2028: Wenn der Preis künftig stärker marktbasiert ist, kann er auch stärker schwanken. Das kann sich grundsätzlich in weniger planbaren Preisanteilen niederschlagen als bei einem festen Preis oder engen Korridor.
Praktischer Tipp: Wenn du zur Miete wohnst, lohnt es sich, die CO₂-Kostenaufteilung in der Heizkostenabrechnung konkret zu prüfen; mit dem CO2Preisrechner kannst du dafür deine Rechnung eingeben oder hochladen und dir eine CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen.
Tanken im Verkehr: Weitergabe über Kraftstoffpreise
Auch beim Tanken ist die Grundlogik ähnlich: Nicht du kaufst Zertifikate, sondern die Verpflichtung liegt bei den Unternehmen im System, die Kosten werden aber typischerweise im Endkundenpreis weitergegeben. Deshalb ist „CO₂-Preis 2028“ nicht nur ein Thema für Heizkosten, sondern auch für Mobilität.
Typische Missverständnisse rund um den CO₂-Preis 2028
Ist das eine CO₂-Steuer
Oft wird umgangssprachlich von „CO₂-Steuer“ gesprochen. Im Kern geht es hier aber um Emissionshandelssysteme. Für 2028 ist gerade wichtig, dass mit EU ETS‑2 ein marktbasiertes System im Vordergrund steht und damit kein einfacher politisch festgelegter Festpreis.
Muss ich als Mieter oder Vermieter Zertifikate kaufen
Nein. Verpflichtet sind Inverkehrbringer oder Lieferanten. Du triffst den CO₂-Preis in der Regel indirekt als Bestandteil von Energie und Kraftstoffpreisen.
Kann mir jemand heute sagen, wie hoch der CO₂-Preis 2028 ist
Eine Fixzahl ist unseriös, wenn der Mechanismus auf einen Marktpreis hinausläuft. Entscheidend ist: Ab dem Start des ETS‑2 wird der Preis stärker durch Handel, Auktionen und Schwankungen geprägt als durch eine einfache Fortschreibung des bisherigen nationalen Preises.
Fazit
Der wichtigste Punkt für 2028 ist nicht eine neue Preisstufe, sondern der Systemwechsel vom nationalen CO₂-Preis im nEHS nach BEHG hin zum EU ETS‑2. Für dich als Mieter oder Vermieter heißt das vor allem: Kosten können weiter über Energiepreise und Kraftstoffpreise bei dir ankommen, aber die konkrete Höhe ist bei einem Marktpreis grundsätzlich weniger als feste Zahl planbar.
Wenn sich dadurch deine Energiekosten spürbar verändern, kann ein kurzer Tarifcheck helfen, die Gesamtkosten im Blick zu behalten – z. B. über den Gas-Tarifvergleich oder den Strom-Tarifvergleich.