Wenn CO₂‑Kosten auf der Heizkostenabrechnung auftauchen: Was steckt dahinter?
Vielleicht hast du auf deiner Heizkostenabrechnung schon etwas wie „CO₂‑Emissionen“ oder „CO₂‑Kosten“ gesehen und dich gefragt, warum das plötzlich wichtig ist und wer das am Ende bezahlt. Genau dafür gibt es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Es legt ein Modell fest, mit dem die CO₂‑Kosten beim Heizen zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. In diesem Artikel lernst du verständlich, wie das 10‑Stufenmodell funktioniert, was die Kennzahl kg CO₂ pro m² und Jahr bedeutet und warum daraus eine Kostenquote entsteht.
Warum es das 10‑Stufenmodell gibt: das Split‑Incentive verständlich erklärt
Beim Heizen gibt es oft ein typisches Problem, das man als „Split‑Incentive“ beschreibt:
- Mieter zahlen die laufenden Heizkosten und damit auch die CO₂‑Kosten.
- Vermieter entscheiden aber oft über den energetischen Zustand des Gebäudes, also zum Beispiel darüber, wie gut es gedämmt ist oder welche Heizung eingebaut ist.
Das 10‑Stufenmodell im CO2KostAufG soll hier einen Anreiz setzen. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Gebäude viel CO₂ pro Fläche verursacht, soll der Vermieter einen größeren Anteil der CO₂‑Kosten tragen. Wenn es wenig CO₂ verursacht, bleibt ein größerer Anteil bei den Mietern.
Welche Rolle der nationale CO₂‑Preis spielt (BEHG)
Die CO₂‑Kosten hängen mit dem nationalen CO₂‑Preis zusammen, der über das BEHG geregelt ist. Dieser CO₂‑Preis sorgt dafür, dass fossile Energieträger über den CO₂‑Ausstoß einen zusätzlichen Kostenanteil bekommen. Genau dieser Kostenanteil ist die Grundlage dafür, dass es überhaupt „CO₂‑Kosten“ gibt, die dann nach dem CO2KostAufG zwischen Mieteranteil und Vermieteranteil aufgeteilt werden.
Wer betroffen ist und worum es genau geht
Das Grundthema ist immer gleich: CO₂‑Kosten fürs Heizen werden zwischen Mieter und Vermieter verteilt. Für die Einordnung sind aber zwei Punkte entscheidend:
Wohngebäude vs. Nichtwohngebäude
- Wohngebäude: Hier gilt das Stufenmodell mit 10 Stufen als Systematik, um aus einer Kennzahl eine Stufe abzuleiten und daraus die Kostenquote zu bestimmen.
- Nichtwohngebäude: Hier gilt pauschal eine Aufteilung von 50% für den Mieter und 50% für den Vermieter: Das 10‑Stufenmodell ist ausdrücklich nur für Wohngebäude.
Zentral versorgt vs. selbstversorgt
Für deine Praxis ist außerdem wichtig, wie das Gebäude mit Wärme versorgt wird:
- Zentrale Versorgung: Hier erfolgt die Aufteilung der CO₂-Kosten durch den Vermieter. Das Stufenmodell inkl. aller Angaben ist also fester Bestandteil in der Heizkostenabrechnung.
- Selbstversorgung: Hier erfolgt die Aufteilung der CO₂-Kosten durch den Mieter. Mit Hilfe der Rechnung des Energielieferanten kann die Aufteilung anhand des 10-Stufenmodells erfolgen.
Für das Verständnis des Modells reicht dir an dieser Stelle: Der Gebäudetyp und die Versorgungsart entscheiden mit darüber, wie du die Aufteilung einordnest. Die Art der Versorgung entscheidet darüber, wo du die nötigen Werte herbekommst und welche Rolle im Mietverhältnis die Aufteilung gemäß Stufenmodells vornimmt.
Die zentrale Kennzahl: kg CO₂ pro m² und Jahr
Damit das Modell nicht „nach Gefühl“ entscheidet, arbeitet es mit einer klaren Kennzahl:
kg CO₂ je m² Wohnfläche und Jahr (kg CO₂/m²/a)
Die Idee dahinter: Nicht die absolute Emissionsmenge zählt, sondern wie „CO₂‑intensiv“ das Gebäude bezogen auf die Fläche ist. So lassen sich unterschiedlich große Gebäude vergleichbar einordnen.
So berechnest du die Kennzahl
Wenn du die nötigen Werte hast, kannst du die Kennzahl so denken:
Wichtig ist: Seit 2023 werden CO₂‑Emissionen und CO₂‑Kosten als Daten auf Abrechnungen bzw. in den Unterlagen ausgewiesen. Das ist genau die Datengrundlage, die das Modell braucht.
Das 10-Stufenmodell nach CO2KostAufG
Im 10‑Stufenmodell wird die oben genannte Kennzahl (kg CO₂/m²/a) einer Stufe zugeordnet. Diese Stufe ist im Kern eine Einordnung, wie CO₂‑intensiv das Heizen in diesem Wohngebäude ist.

Die Stufen und Mieter- und Vermieteranteile
- Es gibt Stufen als Bandbreiten der Kennzahl (also der Bereich, in den dein berechneter Wert fällt).
- Zu jeder Stufe gehören prozentuale Anteile, also ein bestimmter Mieteranteil und Vermieteranteil an den CO₂‑Kosten.
- Grundlogik: Je „schlechter“ die Einordnung des Gebäudes über die Kennzahl ausfällt, desto stärker verschiebt sich die Quote in Richtung Vermieteranteil. Je „besser“ die Einordnung, desto höher liegt der Mieteranteil.
So kannst du deine Kostenverteilung grob einordnen
Du willst nicht das Gesetz lesen, sondern wissen, ob die Aufteilung plausibel ist? Dafür hilft dir dieses Vorgehen:
-
Suche die ausgewiesenen CO₂‑Daten
Schau in der Heizkostenabrechnung oder den dazugehörigen Unterlagen nach den ausgewiesenen CO₂‑Emissionen und CO₂‑Kosten (seit 2023). -
Kläre den Anwendungsbereich
Handelt es sich um ein Wohngebäude (dann 10‑Stufenmodell) oder um ein Nichtwohngebäude? Und bist du zentral versorgt oder selbstversorgt? -
Verstehe die Stufe als Übersetzung der Kennzahl
Entscheidend ist, welche kg CO₂/m²/a dem Gebäude zugeordnet werden. Diese Kennzahl „übersetzt“ sich in eine Stufe. -
Leite daraus Mieteranteil und Vermieteranteil ab
Aus der Stufe folgen die Anteile. Das ist der Kernmechanismus im CO2KostAufG: nicht verhandeln, sondern über Stufen zu einer Quote kommen.
Praktischer Tipp: Wenn du prüfen willst, ob die Aufteilung in deiner Abrechnung rechnerisch passt (und ob ggf. ein Erstattungsanspruch besteht), kannst du die Daten auch im CO2Preisrechner eingeben oder eine Rechnung hochladen und dir eine CO₂‑Kostenabrechnung als PDF erstellen lassen.
Kleines Rechenbeispiel zum Prinzip (Zahlen frei gewählt)
Angenommen, es sind für ein Jahr 3.000 kg CO₂ ausgewiesen und das Gebäude hat 100 m² Wohnfläche:
Dieser Wert würde dann einer Stufe zugeordnet. Welche Stufe das ist und welche Quote daraus folgt, ergibt sich aus den Stufengrenzen und Kostenquoten des Modells. Im Beispiel mit 30 kg CO₂/m²/a liegt der Mieteranteil bei 60 % und der Vermieteranteil bei 40 %.
Typische Missverständnisse und wie du sie vermeidest
Viele Probleme entstehen nicht, weil jemand „nicht rechnen kann“, sondern weil Begriffe und Zuständigkeiten durcheinandergehen:
-
„Ich sehe CO₂‑Kosten, aber keine Stufe.“
Die Stufe ist oft nicht als „Stufe 3“ oder „Stufe 7“ ausgeschrieben, sondern ergibt sich aus der Kennzahl und den Stufengrenzen. -
„Das sind doch einfach Heizkosten, warum wird das aufgeteilt?“
Heizkosten und CO₂‑Kosten hängen zusammen, aber das CO2KostAufG regelt speziell die Aufteilung der CO₂‑Kosten zwischen Mieteranteil und Vermieteranteil. -
„Gilt das immer gleich?“
Für die Einordnung sind Gebäudetyp (Wohngebäude/Nichtwohngebäude) und Versorgungsart (zentral/selbstversorgt) wichtige Entscheidungsfaktoren.
Fazit: Was du dir zum 10‑Stufenmodell merken solltest
Das CO2KostAufG nutzt im Wohngebäude das 10‑Stufenmodell, um CO₂‑Kosten nicht pauschal, sondern abhängig von der Kennzahl kg CO₂/m²/a zwischen Mieteranteil und Vermieteranteil aufzuteilen. Seit 2023 sind die nötigen CO₂‑Emissionen und CO₂‑Kosten als Datengrundlage ausgewiesen. Wenn du Gebäudetyp und Versorgungsart kennst und die Kennzahl grob verstehst, kannst du die Logik der Kostenverteilung deutlich besser einordnen.