Wer zahlt die CO₂-Kosten – du oder dein Vermieter?
Wenn du in einer Wohnung mit Gas- oder Ölheizung lebst, sind in deiner Heizkostenabrechnung CO₂-Kosten enthalten. Diese entstehen durch den nationalen CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe. Seit 2023 regelt das CO2KostAufG, dass du als Mieter diese Kosten nicht allein tragen musst – dein Vermieter muss je nach energetischem Zustand des Gebäudes einen Teil übernehmen. In diesem Artikel erfährst du, wie das Stufenmodell funktioniert, wie du deinen Erstattungsanspruch berechnest und wie du das Geld zurückforderst.
Das Stufenmodell bestimmt, wer wie viel zahlt
Das CO2KostAufG teilt die CO₂-Kosten über ein Zehn-Stufen-Modell auf. Grundlage ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert, desto mehr trägt der Vermieter.
Die Idee dahinter: Der Vermieter entscheidet, ob das Gebäude gedämmt wird und welche Heizungsanlage eingebaut ist. Er trägt deshalb die Verantwortung für die energetische Qualität – und damit einen wachsenden Kostenanteil, wenn das Haus schlecht in Schuss ist.
| Spezifische CO₂-Emissionen (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Ein Wert unter 12 kg CO₂ pro Quadratmeter zeigt ein gut saniertes Gebäude an – dort trägst du die CO₂-Kosten vollständig selbst. Bei 52 kg und mehr übernimmt dein Vermieter 95 Prozent; du zahlst nur noch 5 Prozent.
So berechnest du die Stufe deines Gebäudes
Für die Berechnung brauchst du drei Werte:
- den Jahresverbrauch des Gebäudes an Brennstoff in Kilowattstunden (kWh), aus der Heizkostenabrechnung
- den Emissionsfaktor des eingesetzten Brennstoffs
- die gesamte Wohnfläche des Gebäudes in Quadratmetern
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz legt die Emissionsfaktoren jährlich fest. Für das Abrechnungsjahr 2025 gelten:
| Brennstoff | Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) |
|---|---|
| Erdgas | 0,20088 |
| Heizöl | 0,2664 |
| Flüssiggas | 0,2358 |
| Kohle | 0,3571 |
Die Formel lautet:
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit 500 m² Wohnfläche verbraucht 120.000 kWh Erdgas pro Jahr.
Das Gebäude liegt in der Stufe „47 bis unter 52”: Der Vermieter trägt 80 Prozent der CO₂-Kosten, du nur 20 Prozent.
Zentrale Heizung oder Etagenheizung – das macht einen Unterschied
Wie du deinen Anspruch geltend machst, hängt davon ab, wie deine Wohnung beheizt wird.
Zentrale Heizungsanlage
Wird das Gebäude über eine gemeinsame Heizung versorgt, erhältst du eine Heizkostenabrechnung vom Vermieter. Er muss darin die CO₂-Kosten ausweisen und die Aufteilung nach dem Stufenmodell vornehmen. Prüfe, ob die Position „CO₂-Kosten” oder „Kohlendioxidkosten” in deiner Abrechnung auftaucht und ob der Vermieteranteil korrekt abgezogen wurde. Fehlt dieser Ausweis vollständig, darfst du die gesamte Heizkostenabrechnung um 3 Prozent kürzen.
Etagenheizung oder eigener Gasvertrag
Wenn du eine eigene Heizung in der Wohnung hast und direkt vom Gasanbieter beliefert wirst, zahlst du die CO₂-Abgabe zunächst vollständig selbst. In diesem Fall musst du deinen Vermieteranteil aktiv zurückfordern. Wenn du gerade deinen Gasvertrag prüfst, lohnt sich dabei auch ein Blick auf aktuelle Tarife: Ein kostenloser Gas-Tarifvergleich zeigt schnell, ob du mit einem Wechsel noch mehr sparen kannst.
CO₂-Kosten zurückfordern: Schritt für Schritt
Schritt 1 – Vermieteranteil berechnen
Entnimm deiner Gasrechnung den Jahresverbrauch in kWh. Multipliziere ihn mit dem Emissionsfaktor (für Erdgas: 0,20088) und teile das Ergebnis durch die Wohnfläche des Gebäudes. Den zugehörigen Kostenanteil liest du aus der Stufentabelle ab.
Schritt 2 – Erstattungsbetrag ermitteln
Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 60 Euro pro Tonne im gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 Euro. Berechne zunächst die Gesamt-CO₂-Kosten deiner Rechnung und wende dann den Vermieteranteil aus der Stufentabelle an.
Praktischer Tipp: Mit dem CO2-Preisrechner kannst du deine Energie- oder Lieferantenrechnung direkt hochladen. Der Rechner ermittelt automatisch, wie hoch dein Erstattungsanspruch ist, und erstellt dir eine fertige CO₂-Kostenabrechnung als PDF.
Schritt 3 – Antrag schriftlich stellen
Fordere deinen Vermieter schriftlich zur Erstattung auf. Der Deutsche Mieterbund stellt ein kostenloses Musterschreiben bereit. Lege eine Kopie der Gasrechnung bei und sende alles per Brief oder E-Mail mit Lesebestätigung.
Schritt 4 – Frist beachten
Du hast zwölf Monate ab dem Datum der Gasrechnung Zeit, um deinen Anspruch geltend zu machen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist – danach verfällt dein Anspruch, auch wenn er berechtigt wäre.
Fazit
Das CO2KostAufG schützt Mieter davor, die CO₂-Kosten fossil beheizter Wohnungen allein zu tragen. Je schlechter das Gebäude energetisch dasteht, desto mehr muss der Vermieter übernehmen – bis zu 95 Prozent. Prüfe jetzt deine aktuelle Heizkostenabrechnung oder Gasrechnung und handle rechtzeitig, bevor die 12-Monats-Frist abläuft.