Gasetagenheizung und CO₂-Abgabe: Das musst du jetzt wissen
Wer eine Wohnung mit eigener Gasetagenheizung bewohnt und Gas direkt beim Versorger kauft, zahlt die CO₂-Abgabe zunächst vollständig selbst. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) schreibt jedoch vor, dass Vermieter je nach Energieeffizienz des Gebäudes einen Teil dieser Kosten tragen müssen. Anders als bei einer Zentralheizung kümmert sich hier niemand automatisch darum: Du musst den Anspruch selbst berechnen und innerhalb einer Ausschlussfrist beim Vermieter geltend machen.
Warum bei einer Etagenheizung niemand automatisch abrechnet
Bei Gebäuden mit Zentralheizung regelt der Vermieter die CO₂-Kostenaufteilung über die Heizkostenabrechnung. Bei einer Etagenheizung schließt der Mieter selbst einen Gasvertrag ab und bezahlt dem Versorger direkt. Der Vermieter sieht diese Rechnung nicht und erstattet deinen Anteil nicht von allein.
Deshalb musst du deinen Anteil selbst ausrechnen und dem Vermieter schriftlich mitteilen. Die Frist beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Gasrechnung. Sie ist eine Ausschlussfrist: Wer sie versäumt, verliert den Anspruch vollständig.
Schritt 1: CO₂-Gesamtkosten aus der Gasrechnung berechnen
Auf jeder Gasrechnung muss der Versorger seit 2023 den Emissionsfaktor in Kilogramm CO₂ pro Kilowattstunde (kg CO₂/kWh) ausweisen. Für Erdgas liegt er typischerweise bei 0,20088 kg CO₂/kWh.
Die CO₂-Gesamtkosten für das Abrechnungsjahr berechnest du so:
Der CO₂-Preis liegt für 2026 bei rund 60 EUR pro Tonne, also 0,06 EUR je kg CO₂.
Beispiel: Jahresverbrauch 10.000 kWh Erdgas
Du hast also 120,53 EUR CO₂-Abgabe bezahlt.
Schritt 2: CO₂-Emissionen deiner Wohnung je Quadratmeter ermitteln
Jetzt teilst du die gesamte CO₂-Menge durch die Wohnfläche deiner Wohnung:
Beispiel: Wohnfläche 70 m²
Schritt 3: Stufenmodell ablesen und Vermieteranteil berechnen
Das CO2KostAufG teilt Wohnungen in zehn Stufen ein, abhängig von den CO₂-Emissionen je Quadratmeter und Jahr. Je schlechter die Energieeffizienz, desto mehr trägt der Vermieter.
| Stufe | CO₂-Emissionen (kg/m²/Jahr) | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| 1 | unter 12 | 0 % |
| 2 | 12 bis unter 17 | 10 % |
| 3 | 17 bis unter 22 | 20 % |
| 4 | 22 bis unter 27 | 30 % |
| 5 | 27 bis unter 32 | 40 % |
| 6 | 32 bis unter 37 | 50 % |
| 7 | 37 bis unter 42 | 60 % |
| 8 | 42 bis unter 47 | 70 % |
| 9 | 47 bis unter 52 | 80 % |
| 10 | ab 52 | 95 % |
Beispiel: 28,7 kg CO₂/m² fällt in Stufe 5 → Vermieteranteil 40 %
Der Vermieter muss in diesem Beispiel 48,21 EUR erstatten.
Praktischer Tipp: Wenn du dir bei der Berechnung unsicher bist, kannst du sie auf co2preisrechner.de automatisch durchführen lassen – und erhältst deine CO₂-Kostenabrechnung auch als PDF, das du direkt an deinen Vermieter schicken kannst.
So machst du den Anspruch geltend
Dein Schreiben an den Vermieter muss folgende Angaben enthalten, damit er den Betrag nachvollziehen kann:
- Abrechnungszeitraum und Gasverbrauch in kWh
- Emissionsfaktor aus der Rechnung
- berechnete CO₂-Gesamtkosten
- Wohnfläche der Wohnung
- ermittelte Stufe im Stufenmodell
- Vermieteranteil in Euro
Per E-Mail oder Brief reicht aus, solange der Versand nachweisbar ist. Nach Eingang deiner Forderung hat der Vermieter bis zu zwölf Monate Zeit, den Betrag zu überweisen.
Die Frist nicht verpassen
Leg dir direkt nach Erhalt der Gasrechnung eine Erinnerung an. Spätestens elf Monate nach dem Rechnungsdatum sollte das Schreiben beim Vermieter angekommen sein. Kommt die Rechnung also im März, muss deine Forderung bis spätestens März des Folgejahres eingegangen sein.
Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?
Reagiert der Vermieter nicht oder verweigert die Zahlung, mahne schriftlich mit einer klaren Zahlungsfrist nach. Bleibt das ohne Ergebnis, helfen der Deutsche Mieterbund oder die Verbraucherzentrale mit einer Einschätzung. In eindeutigen Fällen lässt sich der Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.
Wer beim Heizen dauerhaft sparen möchte, kann außerdem prüfen, ob ein günstigerer Gastarif verfügbar ist. Ein niedrigerer Gaspreis senkt die Grundlage, auf der die CO₂-Abgabe berechnet wird. Einen kostenlosen Vergleich mit aktuellen Tarifen und Wechselboni gibt es auf co2preisrechner.de/gas-tarif.
Fazit
Mieter mit Gasetagenheizung müssen die CO₂-Kostenerstattung selbst in die Hand nehmen. Mit drei Rechenschritten und einem klaren Schreiben an den Vermieter lässt sich der Anspruch schnell geltend machen. Wer die zwölf Monate Ausschlussfrist kennt und einhält, holt sich sein Geld zurück – ohne dass der Vermieter von sich aus tätig werden würde.