Heizkosten steigen durch CO₂-Preis: Was du wissen musst (BEHG heute, ETS-2 ab 2027)
Du bekommst eine höhere Heizkostenabrechnung und fragst dich, ob der CO₂-Preis dahintersteckt und ob die Kosten richtig verteilt wurden. Genau das ist oft der Fall, aber der Zusammenhang ist nicht immer leicht zu erkennen. Wichtig sind dabei vor allem die CO₂-Bepreisung im Gebäudebereich nach dem BEHG und die Regeln zur Aufteilung nach dem CO2KostAufG. In diesem Artikel lernst du, wie CO₂-Kosten in deine Heizkosten kommen, wie die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter grundsätzlich funktioniert und worauf du mit Blick auf ETS-2 ab 2027 achten solltest.
Was beim Heizen überhaupt mit CO₂ bepreist wird und wie das bei dir als Kosten ankommt
Für dich als Mieter wirkt es so, als würdest du einfach nur für Wärme bezahlen. Tatsächlich steckt dahinter meist ein Brennstoff, der beim Verbrennen CO₂ verursacht. Genau diese Emissionen werden im Gebäudebereich über die CO₂-Bepreisung erfasst.
Typische Energieträger, bei denen CO₂-Kosten eine Rolle spielen, sind:
- Gas
- Heizöl
- teilweise auch Fernwärme, je nachdem, wie sie erzeugt wird und wie abgerechnet wird
Wichtig für dein Verständnis: Du zahlst den CO₂-Preis nicht als eigene Steuer an den Staat, sondern als Kostenbestandteil, der im Brennstoffpreis steckt und dann in deiner Heizkostenabrechnung landet. Deshalb kann deine Rechnung steigen, obwohl du ähnlich viel geheizt hast wie im Vorjahr.
BEHG heute: Warum der CO₂-Preis deine Heizkosten verteuert
Im Gebäudebereich läuft die CO₂-Bepreisung aktuell über das BEHG. Für dich bedeutet das vor allem: Fossile Energieträger werden durch einen CO₂-Preis teurer, und diese Verteuerung schlägt sich am Ende in den Heizkosten nieder.
Das hilft dir beim Einordnen:
- Hohe Heizkosten können mehrere Ursachen haben. Der CO₂-Preis ist ein eigener Kostentreiber, zusätzlich zu eigentlichen Energiepreisen und deinem Verbrauch.
- Ob du CO₂-Kosten überhaupt spürst, hängt stark davon ab, welcher Energieträger genutzt wird.
Praktischer Tipp: Wenn du (auch) direkt Gas beziehst, kann ein kurzer Tarifcheck helfen, Preisänderungen vom CO₂-Effekt zu trennen – z. B. über einen kostenlosen Vergleich wie den Gas-Tarifvergleich.
CO2KostAufG: So wird festgelegt, wer die CO₂-Kosten trägt
Viele Mieter denken: Wenn CO₂ teurer wird, zahle ich das automatisch komplett über die Nebenkosten. Genau das soll das CO2KostAufG verhindern oder zumindest abmildern.
Kernpunkt ist das Stufenmodell: Die CO₂-Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Dahinter steckt eine Anreizlogik:
- Der Gebäudezustand wird indirekt relevant, weil er mitentscheidet, wer welchen Anteil der CO₂-Kosten trägt.
- Die Idee ist: Wer Einfluss auf den Zustand und die Sanierung des Gebäudes hat, soll auch einen passenden Anteil am CO₂-Kostenrisiko tragen.
Für dich heißt das ganz praktisch: Wenn du CO₂-Kosten in der Abrechnung siehst, ist die nächste Frage nicht nur, wie hoch sie sind, sondern auch, ob der ausgewiesene Vermieter- und Mieteranteil plausibel nach dem Stufenmodell aufgeteilt wurde.
Pflichtangaben in der Abrechnung und dein 3%-Kürzungsrecht
Damit du überhaupt prüfen kannst, ob die Aufteilung stimmt, braucht es klare Angaben in deiner Abrechnung. Der Cluster nennt hier ausdrücklich Pflichtangaben und ein 3%-Kürzungsrecht.
Was du daraus mitnehmen kannst:
- Schau gezielt nach, ob die CO₂-Kosten und die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter nachvollziehbar ausgewiesen sind.
- Wenn Pflichtangaben fehlen, kann ein Kürzungsrecht von 3% relevant werden.
Wenn dir etwas unklar ist, hilft oft ein einfacher erster Schritt: Schriftlich nachfragen und um eine nachvollziehbare Aufschlüsselung bitten. So bekommst du eine Grundlage, um überhaupt bewerten zu können, ob korrekt abgerechnet wurde.
Praktischer Tipp: Für eine schnelle Plausibilitätsprüfung (inkl. möglicher Rückerstattung) kannst du deine Daten bzw. Rechnung auch in den CO2Preisrechner übernehmen und dir eine CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen lassen.
Sonderfall Selbstversorgung: Gasetagenheizung und Erstattung
Bei Selbstversorgung, zum Beispiel einer Gasetagenheizung, läuft es anders als bei einer zentralen Heizungsanlage: Du bekommst die Kosten oft direkt vom Versorger in Rechnung gestellt und nicht vollständig über eine klassische Heizkostenabrechnung des Vermieters.
Trotzdem ist das Thema CO₂-Kostenaufteilung auch hier relevant. Der Cluster nennt dafür ausdrücklich:
- Erstattung
- Fristen
Das bedeutet für dich: Du musst die Erstattung in der Regel aktiv im Blick behalten und dich an die Fristen halten. Praktisch heißt das: Unterlagen aufheben, CO₂-Kosten identifizieren und rechtzeitig geltend machen, damit die Aufteilung nicht einfach an dir hängen bleibt, nur weil du derjenige bist, der die Rechnung zuerst bezahlt.
Hinweis: Gerade bei Selbstversorgung kann es helfen, den Erstattungsanspruch strukturiert aufzubereiten – z. B. indem du die Versorgerrechnung im CO2Preisrechner erfasst bzw. hochlädst.
Fernwärme: Warum sie nicht immer gleich behandelt wird
Fernwärme fühlt sich für viele wie eine eigene Welt an, weil du keinen eigenen Brennstoff einkaufst, sondern Wärme beziehst. Genau deshalb wird Fernwärme in der Praxis nicht immer gleich behandelt wie Gas oder Öl.
Wichtig für dich:
- Ob und wie CO₂-Kosten bei Fernwärme auftauchen, hängt davon ab, wie die Wärme erzeugt wird und wie der Anbieter abrechnet.
- Für deine Prüfung ist entscheidend, dass du verstehst: Auch bei Fernwärme kann CO₂ als Kostentreiber enthalten sein, aber die Darstellung in den Unterlagen kann anders aussehen als bei Gas oder Öl.
Wenn du Fernwärme nutzt und in der Abrechnung keinen klaren CO₂-Posten findest, heißt das nicht automatisch, dass es keine CO₂-Kosten gibt. Es kann auch bedeuten, dass sie anders ausgewiesen oder in Gesamtpositionen enthalten sind.
ETS-2 ab 2027: Warum sich dein Kostenrisiko ändern kann
Neben dem BEHG ist der Ausblick auf ETS-2 ein wichtiger Punkt, weil sich damit das Zukunftsrisiko für Heizkosten verändern kann. Der Cluster nennt ETS-2 ab 2027 und beschreibt es als marktbasiert und schwankungsanfälliger.
Was das für dich bedeutet:
- CO₂-Kosten können künftig stärker schwanken.
- Deine Heizkosten können dadurch unberechenbarer wirken, selbst wenn dein Verbrauch gleich bleibt.
Wenn du dieses Risiko realistisch bewerten willst, hilft vor allem ein nüchterner Blick auf zwei Fragen:
- Welcher Energieträger wird bei dir genutzt, und fallen dadurch überhaupt CO₂-Kosten an
- Wie stark bist du davon abhängig, weil es im Gebäude wenig Ausweichmöglichkeiten gibt
Fazit
CO₂ ist ein echter Kostentreiber beim Heizen: Er wird über Brennstoffe wie Gas und Öl wirksam und kann auch bei Fernwärme eine Rolle spielen. Mit dem CO2KostAufG und dem Stufenmodell geht es nicht nur um die Höhe der CO₂-Kosten, sondern auch darum, ob die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter stimmt. Und mit ETS-2 ab 2027 solltest du zusätzlich damit rechnen, dass CO₂-Kosten tendenziell schwankungsanfälliger werden.