Worum es beim sogenannten Heizungsgesetz wirklich geht
Wenn in den Medien vom „Heizungsgesetz“ die Rede ist, ist damit in der Regel das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gemeint. Viele sind verunsichert, weil es so klingt, als dürftest du deine Heizung plötzlich nicht mehr nutzen oder müsstest sofort tauschen. Entscheidend ist aber: Die bekannte 65 Prozent Regel aus § 71 GEG greift vor allem dann, wenn du eine neue Heizung einbaust, nicht beim normalen Weiterbetrieb. In diesem Artikel bekommst du eine klare Logik, wann § 71 GEG bei dir greift und warum die kommunale Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) dabei so wichtig ist. (bmwsb.bund.de)
Die Grundidee von § 71 GEG in einem Satz
Wenn du eine neue Heizung einbaust, muss sie grundsätzlich so ausgelegt sein, dass die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt. Das ist die Logik von § 71 GEG. (verbraucherzentrale.de)
Wichtig: Das ist keine Aussage darüber, ob du deine bestehende Heizung weiter betreiben darfst. Dazu gleich mehr.
Neueinbau ist nicht gleich Reparatur
Für die meisten Fragen ist dieser Unterschied der Knackpunkt:
- Reparieren und weiterbetreiben: Bestehende Heizungen dürfen in der Regel weiter betrieben und auch repariert werden. Allein eine Reparatur löst nicht automatisch die 65 Prozent Pflicht aus. (bmwsb.bund.de)
- Neueinbau oder Austausch: Wenn eine neue Heizungsanlage eingebaut werden muss, dann wird die 65 Prozent Vorgabe relevant. (bmwsb.bund.de)
Wenn du unsicher bist, ob das bei dir schon „Neueinbau“ ist, hilft oft eine einfache Frage an den Fachbetrieb: Wird nur instand gesetzt oder wird der Wärmeerzeuger als neue Anlage ersetzt?
Wann die 65 Prozent Regel bei dir greift: die Fristenlogik mit Wärmeplanung
Ob § 71 GEG sofort gilt oder erst später, hängt stark davon ab, wo dein Gebäude liegt und wie weit deine Kommune mit der Wärmeplanung ist.
Zeitstrahl, der dir die Orientierung gibt
- Seit 01.01.2024 gilt: In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen grundsätzlich nur Heizungen installiert werden, die die 65 Prozent Anforderung erfüllen. (bundesregierung.de)
- Wärmeplanungsgesetz seit 01.01.2024: Die kommunale Wärmeplanung läuft bundesweit an und beeinflusst, ab wann Pflichten im Bestand ziehen. (lmg.bayern.de)
- Fristen kommunale Wärmeplanung nach WPG:
- Kommunen über 100.000 Einwohner: Wärmeplan bis 30.06.2026
- Kommunen bis 100.000 Einwohner: Wärmeplan bis 30.06.2028 (bmwsb.bund.de)
- Bestand grundsätzlich: In Bestandsbauten greift die Pflicht zur 65 Prozent Nutzung grundsätzlich erst ab Mitte 2026 oder Mitte 2028, je nach Kommune, solange nicht vorher schon verbindliche Entscheidungen auf Basis eines Wärmeplans getroffen werden. (bmwsb.bund.de)
- Ausblick ab 2029: Für bestimmte neu eingebaute Öl- und Gasheizungen sind stufenweise steigende Anteile „grüner“ Gase oder Öle als Steuerungsinstrument vorgesehen, beginnend ab 01.01.2029. (bmwk.de)
Die Logik als Tabelle
| Deine Situation | Greift § 71 GEG mit 65 Prozent sofort? | Wovon hängt es ab? |
|---|---|---|
| Neubau in einem Neubaugebiet | Ja | Gilt seit 01.01.2024 für diesen Fall. (bundesregierung.de) |
| Neubau außerhalb eines Neubaugebiets und Bestandsgebäude | Meist nicht sofort | Grundsätzlich erst ab Mitte 2026 oder Mitte 2028, je nach Kommune. (bmwsb.bund.de) |
| Bestand, wenn deine Kommune schon früher verbindlich festlegt, wo Wärmenetze oder Wasserstoffnetze ausgebaut werden | Kann früher greifen | Wenn es bereits vor Mitte 2026 oder Mitte 2028 eine rechtsverbindliche Gebietsausweisung auf Basis eines Wärmeplans gibt. (bmwsb.bund.de) |
Warum die kommunale Wärmeplanung deine Entscheidung im Bestand beeinflusst
Die Wärmeplanung soll dir helfen, nicht „ins Blaue“ zu investieren. Denn für viele Haushalte ist die zentrale Frage: Lohnt sich eine Wärmepumpe, oder kommt vielleicht bald Fernwärme in meine Straße?
Genau dafür ist die Logik im Bestand gedacht: Erst wenn klarer ist, welche Versorgungsoptionen vor Ort realistisch sind, wird die 65 Prozent Vorgabe flächiger verbindlich. Deshalb sind die Übergänge an die Wärmeplanung und ihre Fristen gekoppelt. (bmwsb.bund.de)
Was du vor dem Heizungstausch lokal prüfen solltest
Bevor du dich für eine neue Heizung entscheidest, sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Liegt dein Gebäude in einem Neubaugebiet oder nicht? Davon hängt ab, ob die 65 Prozent Regel schon seit 01.01.2024 direkt gilt. (bundesregierung.de)
- Wie weit ist deine Kommune mit der Wärmeplanung nach dem WPG? Frage bei Stadt, Gemeinde oder Energieagentur nach dem Stand und ob es schon Beschlüsse zu Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen gibt. (bmwsb.bund.de)
- Geht es wirklich um Neueinbau oder nur um Reparatur? Reparaturen sind weiterhin möglich, und bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. (bmwsb.bund.de)
- Gibt es unabhängig von § 71 GEG Austausch- oder Altersregeln? Für sehr alte Heizkessel gibt es weiterhin Vorgaben, die oft als „30 Jahre Regel“ bekannt sind. (bmwk.de)
- Wenn du zur Miete wohnst: Bei Heizkosten spielt auch die CO₂-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter eine Rolle – mit dem CO2Preisrechner kannst du prüfen, ob ein Erstattungsanspruch besteht und dir eine CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen.
Typische Erfüllungsoptionen für die 65 Prozent ohne Technikplanung
Wenn § 71 GEG bei dir greift, bedeutet das nicht „nur Wärmepumpe“. Das Gesetz lässt verschiedene Erfüllungswege zu. Typische Beispiele sind:
- Wärmepumpe
- Anschluss an ein Wärmenetz wie Fernwärme
- Biomasseheizung
- Hybridheizung, also eine Kombination aus erneuerbarer Heizung und zusätzlichem Gas- oder Ölkessel
- Unter bestimmten Bedingungen auch H2-ready Gasheizungen, die später auf Wasserstoff umstellbar sind (bmwk.de)
Welche Option bei dir sinnvoll ist, hängt stark von Gebäude, Platz, Heizsystem und lokalen Netzen ab. Für deine Frage „Gilt die 65 Prozent Pflicht bei mir?“ ist aber entscheidend: Es gibt mehrere Wege, nicht nur eine einzige Technik.
Praktischer Tipp: Wenn du beim Heizen (weiter) auf Gas setzt oder eine Hybridlösung planst, kann ein kurzer Preis-Check über den Gas-Tarif-Vergleich helfen, aktuelle Konditionen und mögliche Wechselboni einzuordnen.
Für Wärmepumpe & Co.: Da sich die laufenden Kosten oft stark am Strompreis orientieren, lohnt sich entsprechend auch ein Blick in den Strom-Tarif-Vergleich.
Solltest du wegen der Wärmeplanung lieber warten
Warten kann sinnvoll sein, wenn du nicht sofort tauschen musst und bei dir realistisch ein Wärmenetz kommen könnte. Gleichzeitig ist „auf Zeit spielen“ riskant, wenn deine Anlage sehr störanfällig ist.
Eine pragmatische Linie ist oft:
- Wenn deine Heizung zuverlässig läuft: Wärmeplanung im Blick behalten und frühzeitig Optionen prüfen.
- Wenn deine Heizung häufig ausfällt: nicht nur auf Fristen schauen, sondern planen, bevor du in eine Notlage kommst.
Wichtig ist: Die Pflicht bezieht sich auf den Neueinbau, nicht darauf, dass du heute schon eine funktionierende Heizung stilllegen musst. (bmwsb.bund.de)
GEG heute und Reformpläne 2026: nicht verwechseln
Gerade 2026 kursieren wieder viele Schlagzeilen. Stand Mai 2026 gibt es Berichte über einen Referentenentwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in dem unter anderem die Streichung der Heizungsparagrafen wie §§ 71 bis 71p sowie § 72 GEG diskutiert wird. Das ist aber ein Entwurfsstand und nicht automatisch geltendes Recht. Für deine aktuelle Entscheidung zählt daher weiterhin: Was im GEG aktuell gilt und was bei dir als Neueinbau ansteht. (ihk.de)
Fazit
Die 65 Prozent Regel aus § 71 GEG ist vor allem eine Regel für den Neueinbau einer Heizung, nicht für den normalen Weiterbetrieb. Im Bestand hängt der Zeitpunkt stark davon ab, wann deine Kommune ihre Wärmeplanung nach dem WPG abgeschlossen hat, mit den zentralen Daten 30.06.2026 und 30.06.2028. Wenn du vor dem Heizungstausch kurz Neubaugebiet, Wärmeplan-Status und Anlass klärst, vermeidest du die größten Fehlentscheidungen. (bmwsb.bund.de)