Zu viel CO₂-Kosten gezahlt? Das steht dir zu
Seit Januar 2023 müssen Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen, die beim Heizen anfallen. Das regelt das CO2KostAufG, das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Wie groß dieser Anteil ist, hängt davon ab, wie viel CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter und Jahr ausstößt. Je schlechter die energetische Qualität des Hauses, desto mehr zahlt der Vermieter. In diesem Artikel erfährst du, wie du deinen Anspruch berechnest, was du bei einer Gasetagenheizung beachten musst und wie du das Geld schriftlich einfordern kannst.
Das Stufenmodell: Wie viel zahlt der Vermieter?
Das Herzstück des CO2KostAufG ist ein Zehn-Stufen-Modell. Es teilt die jährlich anfallenden CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter auf – nach dem Grundprinzip: Wer für den Energiezustand des Gebäudes verantwortlich ist, soll auch die Kosten tragen.
Entscheidend ist der tatsächliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis spielt dabei keine Rolle.
| CO₂-Ausstoß pro m² und Jahr | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| Unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| 52 kg und mehr | 5 % | 95 % |
Ein Gebäude mit einem sehr hohen CO₂-Ausstoß ab 52 kg pro Quadratmeter und Jahr fällt in die letzte Stufe: Der Vermieter trägt dann 95 Prozent der CO₂-Kosten, der Mieter nur 5 Prozent. Neubauten der Effizienzklasse EH55 oder besser liegen in der Regel unter 12 kg – dort trägt der Mieter die Kosten vollständig.
Wie du den CO₂-Ausstoß deines Gebäudes berechnest
Um zu wissen, in welcher Stufe dein Gebäude einzuordnen ist, brauchst du drei Werte:
- den jährlichen Energieverbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden
- den Emissionsfaktor des verwendeten Energieträgers
- die Gesamtwohnfläche des Gebäudes in Quadratmetern
Den Energieverbrauch und den Emissionsfaktor findest du auf der Rechnung des Energielieferanten oder in der Heizkostenabrechnung deines Vermieters. Die gesetzlich festgelegten Emissionsfaktoren für die häufigsten Energieträger lauten: Erdgas 0,20088 kg CO₂ pro kWh, Heizöl 0,2664 kg CO₂ pro kWh.
Die Berechnung läuft in zwei Schritten:
Rechenbeispiel
Ein Mehrfamilienhaus verbraucht 150.000 kWh Erdgas pro Jahr. Die Gesamtwohnfläche beträgt 750 m².
Mit 40,2 kg pro m² liegt das Gebäude in der Stufe 37 bis unter 42 kg. Der Vermieter trägt 60 Prozent der CO₂-Kosten, der Mieter 40 Prozent.
Was sind die CO₂-Kosten überhaupt?
Die CO₂-Kosten sind der Anteil deiner Heizrechnung, der direkt auf den nationalen CO₂-Preis entfällt. 2026 liegt dieser Preis zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂. Für Erdgas bedeutet das bis zu 1,4 Cent mehr pro Kilowattstunde, für Heizöl bis zu 20,7 Cent mehr pro Liter.
Diese Kosten stehen entweder als eigener Posten auf der Rechnung deines Energielieferanten oder sie sind in der Heizkostenabrechnung deines Vermieters ausgewiesen. In beiden Fällen bilden sie die Berechnungsgrundlage für deinen Rückforderungsanspruch.
Praktischer Tipp: Mit dem CO2Preisrechner kannst du deine Energie- oder Lieferantenrechnung hochladen und den genauen Rückforderungsbetrag automatisch berechnen lassen.
So forderst du den Vermieteranteil zurück
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen
Du brauchst die Heizkostenabrechnung deines Vermieters oder – bei eigenem Gasvertrag – die Jahresrechnung deines Energielieferanten. Daraus entnimmst du den Gesamtenergieverbrauch des Gebäudes, den Emissionsfaktor und die ausgewiesenen CO₂-Kosten.
Schritt 2: Vermieteranteil berechnen
Berechne den CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter wie oben beschrieben und lies den zugehörigen Vermieteranteil aus der Stufentabelle ab. Dann multiplizierst du die gesamten CO₂-Kosten mit diesem Prozentsatz.
Schritt 3: Schriftlich einfordern
Schreibe deinem Vermieter und fordere die Erstattung gemäß § 6 CO2KostAufG. Nenne dabei den Abrechnungszeitraum, die Berechnungsgrundlage und den konkreten Betrag. Eine Frist von 30 Tagen ist üblich.
Wichtig: Ab dem Datum, an dem du die Heizkostenabrechnung oder Lieferantenrechnung erhalten hast, läuft eine Jahresfrist. Innerhalb dieser zwölf Monate musst du den Anspruch schriftlich geltend machen, sonst verfällt er.
Besonderheit: Gasetagenheizung mit eigenem Gasvertrag
Wer in einer Wohnung mit Gasetagenheizung lebt und einen eigenen Vertrag mit dem Gasanbieter hat, bekommt die Jahresrechnung direkt vom Versorger. In diesem Fall weist die Abrechnung keine CO₂-Kostenaufteilung aus – der Mieter muss den Vermieteranteil selbst berechnen und beim Vermieter einfordern.
Das Verfahren ist dasselbe wie oben beschrieben, mit einem Unterschied: Die Jahresfrist beginnt mit dem Datum der Gasrechnung deines Anbieters, nicht mit der Heizkostenabrechnung des Vermieters.
Was tun, wenn der Vermieter die CO₂-Kosten nicht ausweist?
Das CO2KostAufG verpflichtet Vermieter dazu, in der Heizkostenabrechnung die CO₂-Kosten gesondert auszuweisen und die Berechnungsgrundlage transparent zu machen. Fehlen diese Angaben, greift § 7 CO2KostAufG: Du darfst deinen Anteil an den gesamten Heizkosten pauschal um drei Prozent kürzen.
Dieses Kürzungsrecht gilt unabhängig davon, wie hoch der tatsächliche Vermieteranteil wäre – es ist also ein eigenständiger Anspruch, kein Ersatz für die Rückforderung.
Wenn du gleichzeitig prüfen willst, ob sich auch ein Wechsel deines Gasanbieters lohnt, bietet der kostenlose Gas-Tarifvergleich einen schnellen Überblick über aktuelle Tarife und mögliche Wechselboni.
Fazit
Das CO2KostAufG gibt Mietern in schlecht sanierten Gebäuden ein klares Recht auf Kostenentlastung. Mit dem Stufenmodell, der richtigen Dokumentation und einem formlosen Schreiben lässt sich der Vermieteranteil in wenigen Schritten zurückfordern. Wer die Jahresfrist im Blick behält, lässt dabei kein Geld liegen.