BEHG-CO₂-Preis 2021–2026: Preisstufen, Festpreisphase und was 60 €/t praktisch heißt
Vielleicht hast du schon vom „CO₂-Preis“ gehört und fragst dich, ob das eine Steuer ist, wer das bezahlt und warum ständig andere Zahlen kursieren. Beim nationalen CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) kommt zusätzlich Verwirrung dazu, weil viele Infos mit dem EU-Emissionshandel vermischt werden. In diesem Artikel lernst du, was genau hinter dem BEHG-CO₂-Preis steckt, wie die Festpreisphase funktioniert und wie du die offiziellen Preisstufen bis 2026 sicher einordnest. Außerdem zeige ich dir, wie du schnell prüfst, ob eine Angabe wirklich aktuell ist.
Was der BEHG-CO₂-Preis überhaupt ist
Der BEHG-CO₂-Preis gehört zum nationalen Emissionshandelssystem, oft abgekürzt als nEHS. Auch wenn viele „CO₂-Steuer“ sagen: Im Kern geht es um Emissionshandel mit Zertifikaten.
Das Prinzip in Alltagssprache:
- Für bestimmte Brennstoffe, die CO₂ verursachen, werden Zertifikate benötigt.
- Der Preis pro Zertifikat wird als Preis pro Tonne CO₂ angegeben, also in €/t CO₂.
- Diese Kosten tauchen nicht als eigene Rechnung bei dir auf, sondern stecken am Ende im Preis von Brennstoffen und damit oft auch in Heizkosten und Kraftstoffpreisen.
Wichtig ist: Es geht hier um den nationalen Mechanismus nach dem BEHG, nicht um den EU-Emissionshandel.
Festpreisphase 2021 bis 2026
Was Festpreisphase bedeutet
„Festpreisphase“ heißt ganz einfach: Der Zertifikatepreis wird nicht jeden Tag an einer Börse neu „ausgehandelt“, sondern ist für bestimmte Zeiträume politisch festgelegt. Das sorgt für mehr Planbarkeit, weil der Preis nicht ständig schwankt.
Je nach Regeljahr kann das praktisch bedeuten:
- Es gibt einen festen Preis pro Tonne CO₂ für das ganze Jahr.
- Oder es gibt Regeln, die den Preis begrenzen, zum Beispiel über einen vorgegebenen Rahmen.
Für dich als Privatperson ist die wichtigste Konsequenz: In der Festpreisphase sind große tägliche Preissprünge wie beim EU-ETS nicht das Grundprinzip.
Offizielle Preisstufen bis 2026 richtig einordnen
Die offiziellen Stufen werden als Preis pro Tonne CO₂ angegeben. Häufig genannt werden diese Werte:
| Jahr | Preis pro Tonne CO₂ |
|---|---|
| 2024 | 45 €/t CO₂ |
| 2025 | 55 €/t CO₂ |
| 2026 | 60 €/t CO₂ |
Für die Jahre 2021 bis 2023 gab es ebenfalls festgelegte Stufen innerhalb der Festpreisphase. Wenn du dafür eine konkrete Zahl brauchst, prüfe sie am besten direkt in einer offiziellen Quelle, weil viele Blogartikel und Grafiken veraltet oder falsch aktualisiert sind.
Was 60 €/t CO₂ praktisch heißt
„60 €/t CO₂“ ist erst mal nur eine Rechengröße: Für jede Tonne CO₂, die über die betroffenen Brennstoffe entsteht, fallen 60 Euro an Zertifikate-Kosten an.
Damit das in deinem Alltag greifbarer wird, hilft diese Grundformel:
Warum du trotzdem nicht einfach „deine Tonnen“ ausrechnest:
- Als Privatperson kaufst du keine Zertifikate.
- Damit aus €/t CO₂ ein Aufschlag auf Liter oder Kilowattstunden wird, braucht es den Emissionsfaktor des jeweiligen Brennstoffs.
- Deshalb merkst du den CO₂-Preis in der Regel indirekt, zum Beispiel im Gaspreis, beim Heizöl oder in Wärmepreisen, nicht als eigene Position „Zertifikatekauf“.
Wenn du herausfinden willst, was das für dich bedeutet, ist die praktische Frage meist:
- Wo tauchen CO₂-Kosten in meiner Abrechnung oder meinem Tarif auf?
- Und beziehen sie sich wirklich auf BEHG und das richtige Jahr?
Praktischer Tipp: Wenn du CO₂-Kosten aus deiner Heiz- oder Energierechnung für die Abrechnung nachvollziehbar aufbereiten willst (z. B. als PDF), kannst du das mit dem CO2Preisrechner schnell prüfen.
Warum du den Preis nicht direkt bezahlst
Beim BEHG ist der zentrale Akteur der „Inverkehrbringer“. Das sind Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen und dafür die Zertifikate beschaffen müssen. Privatpersonen sind nicht die Stelle, die Zertifikate kauft oder abgibt.
Für dich heißt das:
- Du bezahlst den CO₂-Preis typischerweise indirekt, weil die Kosten entlang der Lieferkette weitergegeben werden.
- Wenn du heizt oder tankst, steckt der CO₂-Preis in dem, was du für den Brennstoff bezahlst.
- In Mietverhältnissen ist häufig die spannende Folgefrage, wie CO₂-Kosten bei Wärme zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Das ist aber ein separates Thema, das nicht allein aus dem BEHG selbst folgt.
Hinweis für Mieter: Ob und in welcher Höhe dir CO₂-Kosten zustehen können, lässt sich fallbezogen z. B. über den CO2Preisrechner prüfen.
BEHG nEHS nicht mit dem EU-ETS verwechseln
Ein typisches Missverständnis ist, Zahlen aus verschiedenen Systemen zu vermischen. Drei einfache Merksätze helfen:
-
BEHG nEHS ist der nationale CO₂-Preis für bestimmte Brennstoffe.
In der Festpreisphase ist er über Preisstufen planbarer. -
EU-ETS ist ein anderer Emissionshandel.
Dort ist Marktpreisbildung mit stärkeren Schwankungen typisch. -
Wenn ein Artikel „CO₂-Preis heute“ schreibt, ist das oft EU-ETS und nicht BEHG.
Für das BEHG ist in der Festpreisphase die Jahresstufe entscheidend, nicht ein Tageskurs.
Wenn du also irgendwo extrem schwankende „Live-Preise“ siehst, ist das ein Warnsignal, dass es vielleicht gar nicht um den BEHG-CO₂-Preis geht.
So prüfst du Aktualität und erkennst veraltete Angaben
Gerade beim CO₂-Preis sind veraltete Grafiken und ungepflegte Tabellen ein großes Problem. Mit diesen Schritten bekommst du schnell Klarheit:
-
Schau auf das Datum der Quelle.
Steht ein Veröffentlichungsdatum dabei, und passt es zum Jahr, auf das sich die Zahl bezieht? -
Achte darauf, ob wirklich „BEHG“ oder „nEHS“ genannt wird.
Wenn nur „ETS“ oder „Emissionshandel“ ohne Einordnung dasteht, kann es auch EU-ETS sein. -
Prüfe den Verweisrahmen über offizielle Stellen.
Als Orientierung eignen sich vor allem:- der Gesetzestext zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) über offizielle Gesetzesportale
- Behördenhinweise und Übersichtsseiten, die das nEHS erklären und die Preisstufen einordnen
-
Vergleiche immer das richtige Kalenderjahr.
Viele Verwechslungen entstehen, weil eine Zahl aus einem anderen Jahr übernommen wird, ohne die Jahresstufe zu aktualisieren.
Ausblick ab 2027: Warum viele mit mehr Schwankung rechnen
Bis 2026 wird die Entwicklung häufig über die Logik der Festpreisphase eingeordnet, also über vorgegebene Stufen und Regeln zur Preisbestimmung. Ab 2027 wird oft ein Systemwechsel „in Richtung ETS-2“ erwartet, bei dem die Marktpreisbildung eine größere Rolle spielt.
Für dich als Verbraucher heißt das vor allem:
- Die Planbarkeit kann sinken, weil Preise stärker schwanken können.
- Aussagen wie „der CO₂-Preis wird genau X Euro betragen“ sind ab dann tendenziell schwieriger, wenn der Mechanismus stärker marktgetrieben ist.
- Umso wichtiger wird es, genau hinzuschauen, ob eine Quelle über feste Stufen spricht oder über erwartete Marktpreise.
Service-Tipp: Weil CO₂-Kosten in der Praxis meist als Teil von Energiepreisen spürbar werden, kann es sinnvoll sein, den eigenen Tarif gelegentlich zu vergleichen – z. B. über den Rechner für Gas-Tarife oder Strom-Tarife.
Fazit
Der BEHG-CO₂-Preis ist kein „Tageskurs“, sondern in der Festpreisphase bis 2026 über Preisstufen und Regeln zur Preisbestimmung einzuordnen. Besonders wichtig ist, dass du BEHG nEHS nicht mit EU-ETS-Preisen verwechselst. Wenn du Datum, Jahr und offizielle Quelle prüfst, vermeidest du die häufigsten Missverständnisse rund um Angaben wie „60 €/t CO₂“.