Warum der CO₂-Preis 2026 für Mieter besonders wichtig ist
Der CO₂-Preis für fossile Brennstoffe ist 2026 auf 60 Euro pro Tonne gestiegen – der höchste gesetzlich festgelegte Wert seit Einführung der Abgabe. Wer mit Gas oder Heizöl heizt, zahlt diese Kosten über die jährliche Heizkostenabrechnung. Seit 2023 schreibt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vor, dass Vermieter einen Teil dieser Kosten selbst tragen müssen. Wie viel das ist und ob deine Abrechnung stimmt, zeigt dir dieser Artikel.
Wie die CO₂-Abgabe in deine Heizkostenabrechnung kommt
Die CO₂-Abgabe ist eine staatliche Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Flüssiggas. Energieversorger zahlen sie beim Kauf und geben sie über den Brennstoffpreis weiter. In deiner Heizkostenabrechnung taucht sie entweder als eigenständige Position oder eingebettet in die Brennstoffkosten auf.
Für die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter gilt laut § 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG im Jahr 2026 ein Abrechnungsfestbetrag von 60 Euro pro Tonne CO₂ – unabhängig vom tatsächlichen Marktpreis des Emissionshandels.
Das Stufenmodell: Wer zahlt wie viel?
Das CO2KostAufG verteilt die CO₂-Kosten über ein Stufenmodell mit zehn Stufen. Entscheidend ist der CO₂-Ausstoß des gesamten Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je mehr CO₂ ein Gebäude ausstößt, desto mehr trägt der Vermieter.
| CO₂-Ausstoß des Gebäudes (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 95 % | 5 % |
| 17 bis unter 22 | 90 % | 10 % |
| 22 bis unter 27 | 85 % | 15 % |
| 27 bis unter 32 | 80 % | 20 % |
| 32 bis unter 37 | 70 % | 30 % |
| 37 bis unter 42 | 55 % | 45 % |
| 42 bis unter 47 | 45 % | 55 % |
| 47 bis unter 52 | 35 % | 65 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Ein modernes, gut gedämmtes Gebäude landet in den unteren Stufen – dort trägt der Mieter den Großteil. Ein schlecht sanierter Altbau kann in die oberen Stufen rutschen, wo der Vermieter bis zu 95 Prozent übernimmt.
So bestimmst du die Stufe deines Gebäudes
Den CO₂-Ausstoß berechnet dein Vermieter aus dem Jahresgesamtverbrauch des Gebäudes und dem Emissionsfaktor des Brennstoffs. Die gesetzlich vorgegebenen Emissionsfaktoren sind:
- Erdgas: 201 g CO₂/kWh
- Heizöl: 266 g CO₂/kWh
- Flüssiggas: 234 g CO₂/kWh
Die Berechnungsformel lautet:
Den Jahresverbrauch und die Wohnfläche des Gebäudes findest du in deiner Heizkostenabrechnung.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Ein Mietshaus mit 400 m² Wohnfläche heizt mit Heizöl und hat im vergangenen Jahr 70.000 kWh verbraucht.
Schritt 1 – CO₂-Ausstoß des Gebäudes:
Das entspricht Stufe “42 bis unter 47”: Der Mieter zahlt 45 Prozent, der Vermieter 55 Prozent.
Schritt 2 – Gesamte CO₂-Kosten des Gebäudes:
18.620 kg ÷ 1.000 × 60 € = 1.117 €
Schritt 3 – Anteil für eine 60-m²-Wohnung (15 Prozent der Gesamtwohnfläche):
- CO₂-Kosten für diese Wohnung: 1.117 € × 15 % = 167,55 €
- Mieteranteil (45 %): 167,55 € × 0,45 ≈ 75,40 €
- Vermieteranteil (55 %): 167,55 € × 0,55 ≈ 92,15 €
Ohne Prüfung würde dieser Mieter die vollen 167 Euro zahlen statt der korrekten 75 Euro – ein Unterschied von rund 92 Euro.
Was in deiner Abrechnung stehen muss
Das CO2KostAufG verpflichtet Vermieter, den CO₂-Kostenanteil in der Heizkostenabrechnung transparent auszuweisen. Folgendes muss erkennbar sein:
- der genutzte Brennstoff und der Gesamtverbrauch des Gebäudes
- der CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg/m²/Jahr und die daraus resultierende Stufe
- der Vermieteranteil und dass er bereits von deiner Gesamtrechnung abgezogen wurde
Fehlt diese Aufschlüsselung, solltest du deinen Vermieter schriftlich dazu auffordern. Eine formlose Anfrage genügt als erster Schritt.
So forderst du zu viel gezahlte CO₂-Kosten zurück
Hat dein Vermieter seinen Anteil nicht korrekt ausgewiesen oder abgezogen, kannst du die Differenz zurückfordern. Die Frist ist dabei entscheidend: Laut § 6 Abs. 2 CO2KostAufG musst du den Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Heizkostenabrechnung schriftlich geltend machen. Danach verfällt er endgültig.
Für die Geltendmachung reicht ein formloser Brief oder eine E-Mail an deinen Vermieter, in der du die fehlerhafte Abrechnung benennst und den konkreten Rückerstattungsbetrag nennst.
Praktischer Tipp: Ob du einen Anspruch hast und wie hoch er ist, kannst du mit dem CO2Preisrechner schnell prüfen. Du lädst deine Energie- oder Lieferantenrechnung hoch und erhältst eine fertige CO₂-Kostenabrechnung als PDF – inklusive aller Angaben, die du für das Schreiben an deinen Vermieter brauchst.
Fazit
Der CO₂-Preis von 60 Euro pro Tonne macht es 2026 wichtiger denn je, die eigene Heizkostenabrechnung zu prüfen. Das Stufenmodell des CO2KostAufG sorgt dafür, dass Vermieter in schlecht sanierten Gebäuden einen erheblichen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen müssen – in extremen Fällen bis zu 95 Prozent. Wer die 12-Monats-Frist kennt und rechtzeitig handelt, kann zu viel gezahlte Beträge zurückfordern.