Heizkostenabrechnung 2025: Zahlt dein Vermieter wirklich seinen Anteil der CO₂-Kosten?
Viele Mieter erhalten gerade ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2025 – und in vielen Fällen stimmt die CO₂-Kostenaufteilung nicht. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) verpflichtet Vermieter seit 2023 dazu, einen Teil der CO₂-Kosten selbst zu tragen, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. In diesem Artikel erfährst du, wie das Stufenmodell funktioniert, was in deiner Abrechnung stehen muss und wie du Fehler erkennst und beanstandest.
Wie das Stufenmodell die CO₂-Kosten aufteilt
Das CO2KostAufG berechnet die Kostenaufteilung nicht nach der Energieeffizienzklasse im Energieausweis, sondern nach dem tatsächlichen CO₂-Ausstoß des Gebäudes. Maßgeblich ist, wie viel Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche das Gebäude im betreffenden Abrechnungsjahr ausgestoßen hat. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr muss der Vermieter zahlen.
Das Stufenmodell sieht zehn Stufen vor:
| CO₂-Emissionen in kg/m²/Jahr | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
In einem schlecht sanierten Altbau mit hohem CO₂-Ausstoß kann der Vermieter also bis zu 95 % der CO₂-Kosten selbst tragen müssen. In einem modernen Neubau mit Effizienzstandard EH 55 trägt dagegen der Mieter alle CO₂-Kosten.
Was in der Heizkostenabrechnung stehen muss
Der Vermieter ist nach CO2KostAufG gesetzlich verpflichtet, folgende Informationen in der Abrechnung auszuweisen:
- den Gesamtbetrag der CO₂-Kosten für das Gebäude
- den CO₂-Preis des Abrechnungsjahres (2025: 55 Euro pro Tonne)
- den Emissionsfaktor des verwendeten Brennstoffs
- die spezifischen CO₂-Emissionen des Gebäudes in kg/m²/Jahr
- die Einstufung nach dem Stufenmodell
- deinen Anteil und den Anteil des Vermieters in Euro
Fehlen diese Angaben ganz oder ist die Aufteilung nicht ausgewiesen, hast du das Recht, 3 % der gesamten abgerechneten Heizkosten zu kürzen.
So prüfst du die CO₂-Aufteilung Schritt für Schritt
Emissionsfaktor kontrollieren
Jeder Brennstoff hat einen festgelegten Emissionsfaktor. Für Erdgas beträgt er 0,201 kg CO₂ pro Kilowattstunde, für Heizöl 0,266 kg CO₂ pro Kilowattstunde. Prüfe, ob der in deiner Abrechnung angegebene Wert dazu passt.
Spezifischen CO₂-Ausstoß nachrechnen
Der Vermieter berechnet die spezifischen CO₂-Emissionen des Gebäudes nach folgender Formel:
Das Ergebnis wird in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter und Jahr angegeben. Den Jahresverbrauch und die beheizte Wohnfläche des Gebäudes findest du ebenfalls in der Abrechnung.
Stufeneinstufung und Aufteilung prüfen
Mit dem berechneten Wert kannst du anhand der Tabelle oben kontrollieren, ob die Stufeneinstufung in deiner Abrechnung stimmt und ob das Aufteilungsverhältnis korrekt ist.
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh Erdgas entstehen CO₂-Gesamtkosten von rund 165 Euro (15.000 × 0,201 kg/kWh × 55 Euro/t ÷ 1.000). Fällt das Gebäude in die Stufe mit 70 % Vermieteranteil, muss der Vermieter davon rund 115 Euro übernehmen.
Was du tun kannst, wenn die Abrechnung Fehler enthält
Wenn die CO₂-Angaben in deiner Abrechnung vollständig fehlen oder die Aufteilung nicht ausgewiesen ist, darfst du 3 % der gesamten Heizkosten kürzen. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob der Fehler absichtlich oder versehentlich passiert ist.
Ist die Aufteilung zwar vorhanden, aber falsch berechnet, legst du schriftlich Widerspruch ein. Beschreibe darin konkret, welcher Wert nicht stimmt und wie du auf das richtige Ergebnis kommst. Schick das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. Deine Frist beträgt 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung.
Seit Januar 2025 hast du zudem nach § 556 Abs. 4 BGB das Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen – auf Wunsch auch digital. Fordere sie an, wenn du die Grundlagen der CO₂-Berechnung nicht nachvollziehen kannst.
Wenn du unsicher bist, ob dir eine Rückerstattung zusteht, kannst du das mit dem CO2Preisrechner kostenlos prüfen lassen. Du lädst dort deine Abrechnung hoch und bekommst eine Auswertung als PDF.
Sonderfall: eigener Heizungsvertrag
Hast du eine Gasetagenheizung oder einen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger, zahlst du die CO₂-Abgabe direkt an den Versorger. Den Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter hast du trotzdem. Allerdings musst du ihn aktiv geltend machen: schriftlich und innerhalb von 12 Monaten nach der Jahresabrechnung deines Versorgers.
Fazit
Das CO2KostAufG gibt Mietern in energetisch schlecht sanierten Gebäuden erhebliche finanzielle Vorteile – vorausgesetzt, der Vermieter rechnet korrekt ab. Prüfe deine Heizkostenabrechnung 2025 anhand der beschriebenen Schritte und leg bei fehlenden oder falschen Angaben fristgerecht schriftlich Widerspruch ein.