Heizkostenabrechnung 2025: Prüf den CO₂-Anteil deines Vermieters
Viele Mieter bekommen gerade ihre Heizkostenabrechnung für 2025 und wundern sich über steigende Beträge. Seit 2023 schreibt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vor, dass Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen müssen – doch in der Praxis fehlt dieser Posten in vielen Abrechnungen. In diesem Artikel erfährst du, was dein Vermieter ausweisen muss, wie das 10-Stufen-Modell funktioniert und welche Rechte du hast, wenn etwas fehlt oder falsch ist.
Was sind CO₂-Kosten und warum betreffen sie dich?
Wer mit Gas oder Öl heizt, zahlt indirekt eine CO₂-Abgabe – sie ist im Preis des Brennstoffs enthalten. 2026 liegt der CO₂-Preis bei 55 bis 65 Euro pro Tonne, was bei einem typischen Haushalt mit 10.000 kWh Jahresverbrauch schnell 150 bis 200 Euro ausmacht.
Das CO2KostAufG legt fest: Diese CO₂-Kosten darf dein Vermieter nicht komplett auf dich umlegen. Wie viel er selbst tragen muss, hängt davon ab, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Das Prinzip dahinter ist einfach: Wer für einen energetisch schlechten Gebäudezustand verantwortlich ist, soll auch die Folgekosten tragen.
Das 10-Stufen-Modell: Wer zahlt wie viel?
Die Aufteilung der CO₂-Kosten richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche. Je mehr CO₂ das Gebäude ausstößt, desto mehr muss der Vermieter zahlen.
| CO₂-Ausstoß in kg/m² pro Jahr | Vermieteranteil | Mieteranteil |
|---|---|---|
| unter 12 | 0 % | 100 % |
| 12 bis unter 17 | 25 % | 75 % |
| 17 bis unter 22 | 30 % | 70 % |
| 22 bis unter 27 | 35 % | 65 % |
| 27 bis unter 32 | 40 % | 60 % |
| 32 bis unter 37 | 45 % | 55 % |
| 37 bis unter 42 | 50 % | 50 % |
| 42 bis unter 47 | 55 % | 45 % |
| 47 bis unter 52 | 60 % | 40 % |
| 52 und mehr | 95 % | 5 % |
Ein unsanierter Altbau aus den 1970er-Jahren liegt häufig im obersten Bereich. Dort müsste der Vermieter 95 Prozent der gesamten CO₂-Kosten selbst tragen – und nur fünf Prozent dürfen auf dich umgelegt werden.
Woher kommt der CO₂-Ausstoß deines Gebäudes?
Der Vermieter ermittelt den CO₂-Ausstoß anhand des Emissionsfaktors des genutzten Brennstoffs und des tatsächlichen Verbrauchs im Abrechnungsjahr. Das Ergebnis in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter und Jahr entscheidet, in welche Stufe das Gebäude fällt.
Was muss in deiner Heizkostenabrechnung stehen?
Das CO2KostAufG schreibt vor, dass dein Vermieter folgende Angaben zur CO₂-Aufteilung in die Heizkostenabrechnung aufnehmen muss:
- den gesamten CO₂-Kostenbetrag für das Gebäude
- den verwendeten Emissionsfaktor des Brennstoffs
- den CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg pro Quadratmeter und Jahr
- die daraus resultierende Stufe im 10-Stufen-Modell
- den konkreten Vermieteranteil in Euro
Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abrechnung unvollständig. Eine separate Mitteilung außerhalb der Abrechnung reicht nicht aus.
Praktischer Tipp: Mit dem CO2Preisrechner kannst du anhand deiner Energierechnung schnell prüfen, ob dein Vermieter die CO₂-Kosten korrekt aufgeteilt hat, und dir eine fertige CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen lassen.
Dein Kürzungsrecht bei fehlender Ausweisung
Weist dein Vermieter den CO₂-Anteil gar nicht oder nicht vollständig aus, greift § 7 Abs. 4 CO2KostAufG: Du darfst deinen Anteil an den Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen. Bei einer Nachzahlung von 600 Euro wären das immerhin 18 Euro – und das Kürzungsrecht gilt so lange, bis der Vermieter die Abrechnung korrekt ergänzt.
Wichtig: Das Kürzungsrecht gilt nicht automatisch. Du musst es aktiv geltend machen und dem Vermieter schriftlich mitteilen, warum du kürzst. Das sollte innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung passieren.
Fehler in der Berechnung: Was dann?
Wenn der Vermieter den CO₂-Anteil zwar ausgewiesen, aber falsch berechnet hat, gibt es kein pauschales Kürzungsrecht. In diesem Fall musst du die Abrechnung schriftlich anfechten und eine Korrektur verlangen. Auch dafür gilt die 12-Monats-Frist nach Abrechnungserhalt.
Wenn du dir unsicher bist, ob die Berechnung stimmt, lohnt ein Blick in die Stufentabelle: Der im Gebäude tatsächlich entstandene CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter bestimmt eindeutig, welcher Vermieteranteil anzuwenden ist.
Schritt für Schritt zur Prüfung
- Lies deine Heizkostenabrechnung durch und suche nach den Pflichtangaben zur CO₂-Aufteilung.
- Prüfe, ob der CO₂-Ausstoß des Gebäudes in kg/m² pro Jahr angegeben ist und mit der richtigen Stufe übereinstimmt.
- Vergleiche den ausgewiesenen Vermieteranteil mit der Stufentabelle – stimmt der Prozentsatz?
- Fehlt die Ausweisung komplett: Kürze die Heizkosten um 3 Prozent und teile dem Vermieter schriftlich mit, warum.
- Ist die Berechnung fehlerhaft: Verlange schriftlich eine korrigierte Abrechnung und zahle unter Vorbehalt.
Fazit
Die Heizkostenabrechnung für 2025 ist für viele Mieter der erste echte Test, ob ihr Vermieter das CO2KostAufG korrekt umsetzt. Wer die Pflichtangaben kennt und die 12-Monats-Frist im Blick behält, kann sich gegen Fehler und fehlende Ausweisung effektiv wehren. Gerade in Altbauten können falsch umgelegte CO₂-Kosten schnell mehrere Hundert Euro ausmachen – ein genauer Blick in die Abrechnung lohnt sich.