Wenn die CO₂-Abrechnung nicht stimmt
Millionen Mieter erhalten gerade ihre Heizkostenabrechnung für 2025 – und viele davon enthalten Fehler bei den CO₂-Kosten. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) schreibt seit 2023 vor, dass Vermieter einen Teil der CO₂-Abgabe selbst tragen müssen, je nachdem wie schlecht das Gebäude gedämmt ist. In diesem Artikel erfährst du, wie das Stufenmodell funktioniert, wie du deinen CO₂-Anteil selbst nachrechnen kannst und welche Rechte du bei Fehlern hast.
Was das CO2KostAufG regelt
Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Vermieter die CO₂-Kosten beim Heizen mit Erdgas oder Heizöl nicht mehr vollständig auf Mieter umlegen. Das Gesetz setzt einen klaren Anreiz: Wer ein schlecht saniertes Gebäude vermietet, muss dafür auch finanziell einstehen. Der CO₂-Preis betrug 2025 genau 55 Euro pro Tonne, 2026 bewegt er sich in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne.
Die Aufteilung zwischen dir und deinem Vermieter hängt ausschließlich davon ab, wie viel CO₂ das gesamte Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt.
Das Stufenmodell: Wer zahlt wie viel?
Das CO2KostAufG teilt Gebäude in zehn Stufen ein. Die entscheidende Kennzahl ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je höher dieser Wert, desto mehr muss der Vermieter zahlen.
| Stufe | CO₂-Ausstoß (kg/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|---|
| 1 | unter 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 6 | 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Ein typisches unsaniertes Altbaugebäude mit Gasheizung landet häufig in Stufe 7 oder 8 – das bedeutet, dein Vermieter muss 60 bis 70 Prozent der CO₂-Kosten selbst tragen.
So ermittelst du den CO₂-Ausstoß deines Gebäudes
Um zu wissen, in welcher Stufe dein Gebäude liegt, brauchst du zwei Werte aus der Heizkostenabrechnung: den Jahresverbrauch des gesamten Gebäudes in Kilowattstunden und die gesamte Wohnfläche des Gebäudes in Quadratmeter. Die Formel:
Die Emissionsfaktoren nach CO2KostAufG sind festgelegt:
- Erdgas: 0,20088 kg CO₂ pro kWh
- Heizöl: 0,2664 kg CO₂ pro kWh
Beispiel: Ein Gebäude mit 600 m² Wohnfläche verbraucht 120.000 kWh Gas pro Jahr.
Das Gebäude liegt in Stufe 7 – der Vermieter muss 60 % der gesamten CO₂-Kosten des Gebäudes übernehmen.
Heizkostenabrechnung prüfen: Schritt für Schritt
Was du brauchst: die Heizkostenabrechnung für 2025, den Jahresverbrauch des Gebäudes in kWh sowie die gesamte Wohnfläche des Gebäudes in m². Beides steht in der Regel in der Abrechnung selbst.
Schritt 1 – CO₂-Posten finden: Prüfe, ob die CO₂-Kosten in der Abrechnung überhaupt ausgewiesen sind. Fehlt dieser Posten vollständig, hast du das Recht, die gesamten Heizkosten um 3 Prozent zu kürzen. Dieses Kürzungsrecht ist im CO2KostAufG verankert.
Schritt 2 – Stufe berechnen: Berechne mit der Formel oben den CO₂-Ausstoß des Gebäudes und ordne ihn einer Stufe zu. Wenn Jahresverbrauch oder Gesamtwohnfläche in der Abrechnung fehlen, kannst du diese Angaben schriftlich beim Vermieter anfordern.
Schritt 3 – Anteil vergleichen: Multipliziere die gesamten CO₂-Kosten des Gebäudes mit dem Mieteranteil aus der Tabelle und verteile das Ergebnis anteilig auf deine Wohnung entsprechend deines Flächenanteils am Gebäude. Weicht die Abrechnung zu deinen Ungunsten ab, hat der Vermieter zu viel auf dich umgelegt.
Schritt 4 – Bei Fehlern handeln: Schreibe deinen Vermieter schriftlich an und erkläre die Abweichung. Setze eine Frist von zwei bis vier Wochen zur Korrektur. Fehlt die CO₂-Ausweisung ganz, teile schriftlich mit, dass du von deinem Kürzungsrecht Gebrauch machst.
Die Einspruchsfrist beträgt zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung – du hast also ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung.
Praktischer Tipp: Mit dem CO2-Preisrechner kannst du deinen Anspruch schnell online prüfen und dir eine korrekte CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen lassen, die du direkt an deinen Vermieter schicken kannst.
Fazit
Das CO2KostAufG schützt dich als Mieter davor, die gesamten CO₂-Kosten allein zu tragen. Wenn dein Gebäude schlecht gedämmt ist, muss dein Vermieter bis zu 95 Prozent dieser Kosten übernehmen. Prüfe deine aktuelle Heizkostenabrechnung mit der beschriebenen Methode – bei Fehlern stehen dir klare Rechte zu.