Wenn die Heizkostenabrechnung die CO₂-Kosten falsch aufteilt
Viele Mieter zahlen in ihrer Heizkostenabrechnung mehr CO₂-Kosten als gesetzlich erlaubt. Seit 2023 schreibt das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) vor, dass Vermieter einen Teil der CO₂-Abgabe selbst tragen müssen – wie viel, richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes. Wer jetzt seine Jahresabrechnung erhält, sollte genau hinschauen: Im Jahr 2026 ist der CO₂-Preis erneut gestiegen, und falsch berechnete Abrechnungen sind keine Seltenheit. In diesem Artikel erfährst du, wie das 10-Stufen-Modell funktioniert, was in deiner Abrechnung stehen muss und wie du bei Fehlern vorgehst.
Das 10-Stufen-Modell: Wer zahlt wie viel?
Das Kernstück des CO2KostAufG ist ein 10-Stufen-Modell für Wohn- und gemischt genutzte Gebäude. Es bestimmt die Kostenaufteilung anhand des jährlichen CO₂-Ausstoßes des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche – der sogenannten Jahresemission.
Das Prinzip dahinter ist einfach: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto mehr CO₂ verbraucht es beim Heizen, und desto höher ist der Anteil, den der Vermieter von den CO₂-Kosten tragen muss. Bei einem top sanierten Gebäude mit einer Jahresemission unter 12 kg CO₂ pro Quadratmeter trägt der Mieter die Kosten vollständig selbst. Bei einem sehr schlecht gedämmten Altbau mit über 52 kg CO₂ pro Quadratmeter übernimmt der Vermieter hingegen 95 Prozent.
| Jahresemission (kg CO₂/m²/Jahr) | Mieteranteil | Vermieteranteil |
|---|---|---|
| unter 12 | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 52 und mehr | 5 % | 95 % |
Wie die Jahresemission berechnet wird
Um die richtige Stufe zu bestimmen, muss zunächst die Jahresemission des Gebäudes ermittelt werden. Dazu wird der gesamte Brennstoffverbrauch des Gebäudes mit dem Emissionsfaktor des jeweiligen Brennstoffs multipliziert und das Ergebnis durch die beheizte Wohnfläche geteilt:
Die Emissionsfaktoren sind im CO2KostAufG festgelegt. Aktuell gelten folgende Werte:
| Brennstoff | Emissionsfaktor |
|---|---|
| Erdgas | 0,20088 kg CO₂/kWh |
| Heizöl | 0,2664 kg CO₂/kWh |
| Flüssiggas | 0,23580 kg CO₂/kWh |
| Kohle | 0,3571 kg CO₂/kWh |
Der Emissionsfaktor muss seit 2024 auf der Brennstoffrechnung des Energieversorgers ausgewiesen sein. Dein Vermieter ist verpflichtet, diesen Wert direkt aus der Rechnung zu übernehmen – er darf ihn nicht frei wählen.
Was in deiner Heizkostenabrechnung stehen muss
Damit du die Aufteilung prüfen kannst, muss deine Heizkostenabrechnung folgende Angaben enthalten:
- den gesamten Brennstoffverbrauch des Gebäudes in kWh
- den verwendeten Emissionsfaktor
- die errechnete Jahresemission in kg CO₂ pro Quadratmeter
- die sich daraus ergebende Stufe des 10-Stufen-Modells
- die Gesamthöhe der CO₂-Kosten
- den auf den Mieter entfallenden Anteil und den Vermieteranteil
Fehlen einzelne dieser Angaben oder werden die CO₂-Kosten als Gesamtbetrag ohne Aufteilung ausgewiesen, ist die Abrechnung fehlerhaft im Sinne des CO2KostAufG.
Deine Abrechnung Schritt für Schritt prüfen
Schritt 1: Den CO₂-Posten finden
Suche in deiner Heizkostenabrechnung nach dem Begriff „CO₂-Kosten”, „CO₂-Abgabe” oder „Kohlendioxidkosten”. Dieser Posten muss seit dem Abrechnungsjahr 2023 separat ausgewiesen sein. Fehlt er komplett, ist das bereits ein Fehler.
Schritt 2: Emissionsfaktor prüfen
Prüfe, ob der verwendete Emissionsfaktor mit den gesetzlichen Werten aus der Tabelle übereinstimmt. Wenn die Abrechnung einen anderen Wert nennt, frage deinen Vermieter nach dem Nachweis aus der Brennstoffrechnung.
Schritt 3: Jahresemission und Stufe nachrechnen
Mit der oben genannten Formel kannst du die Jahresemission selbst berechnen, sofern dir der Gesamtverbrauch und die beheizte Fläche des Gebäudes bekannt sind. Vergleiche das Ergebnis mit der Tabelle und prüfe, welche Stufe für dein Gebäude gilt.
Schritt 4: Aufteilung kontrollieren
Vergleiche den in der Abrechnung ausgewiesenen Vermieteranteil mit dem Prozentsatz aus der Tabelle. Weicht er ab oder fehlt er ganz, hat dein Vermieter die Aufteilung nicht korrekt vorgenommen.
Dein Kürzungsrecht bei fehlerhafter Abrechnung
Wenn dein Vermieter die CO₂-Kosten nicht ordnungsgemäß aufteilt oder die erforderlichen Angaben fehlen, räumt § 7 Abs. 4 CO2KostAufG dir das Recht ein, den auf dich entfallenden Anteil der Heizkosten um 3 Prozent zu kürzen.
Wichtig dabei: Dieses Kürzungsrecht ist dauerhaft. Es entfällt nicht, wenn der Vermieter die Abrechnung nachträglich korrigiert. Einmal zu Recht geltend gemacht, bleibt es bestehen – du musst dich also nicht zwischen der Kürzung und der Einforderung einer vollständigen Abrechnung entscheiden. Beides ist nebeneinander möglich.
Um das Kürzungsrecht wirksam geltend zu machen, teile deinem Vermieter schriftlich mit, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, und kündige die Kürzung an. Ein Einschreiben schafft dabei Rechtssicherheit.
Praktischer Tipp: Mit dem CO₂-Preisrechner kannst du schnell prüfen, ob du Anspruch auf eine Rückerstattung hast, deine Abrechnung hochladen und eine fertige CO₂-Kostenabrechnung als PDF erstellen lassen.
CO₂-Preis 2026: Warum sich ein genauer Blick jetzt besonders lohnt
Für das Abrechnungsjahr 2025 gilt ein CO₂-Preis von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ – der genaue Wert wird durch Versteigerungen von Emissionszertifikaten ermittelt. Das ist ein deutlicher Anstieg gegenüber den Vorjahren und schlägt sich spürbar in der Heizkostenabrechnung nieder.
Bei Erdgas entstehen durch die CO₂-Abgabe Mehrkosten von bis zu 1,3 Cent pro Kilowattstunde, bei Heizöl von bis zu 21 Cent pro Liter. Wer in einem schlecht sanierten Gebäude wohnt, kann bei einer korrekt erstellten Abrechnung einen erheblichen Teil dieser Mehrkosten vom Vermieter erstattet bekommen. Wer außerdem seinen Grundpreis senken möchte, kann mit einem Gas-Tarifvergleich prüfen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter möglich ist.
Fazit
Das CO2KostAufG gibt Mietern klare Rechte: Vermieter müssen die CO₂-Kosten nach dem 10-Stufen-Modell aufteilen und die Berechnung in der Heizkostenabrechnung transparent ausweisen. Wer die Abrechnung prüft und Fehler findet, kann dauerhaft 3 Prozent kürzen und zu viel gezahlte Beträge zurückfordern. Gerade jetzt, mit dem gestiegenen CO₂-Preis, lohnt sich ein genauer Blick auf die Jahresabrechnung.