CO₂-Kosten in deiner Heizkostenabrechnung – was dein Vermieter ausweisen muss
Die Heizkostenabrechnung für 2025 kommt gerade bei vielen Mietern an. Seit 2023 schreibt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) vor, dass Vermieter die CO₂-Kosten nicht einfach vollständig auf Mieter umlegen dürfen – und dass diese Aufteilung in der Abrechnung nachvollziehbar ausgewiesen sein muss. Fehlen die vorgeschriebenen Angaben, hast du ein gesetzliches Kürzungsrecht. Dieser Artikel erklärt, was in deine Abrechnung gehört, wie das Stufenmodell funktioniert und wie du vorgehst, wenn etwas fehlt.
Warum die CO₂-Kosten aufgeteilt werden
Beim Heizen mit Gas, Heizöl, Fernwärme oder Flüssiggas entstehen CO₂-Emissionen. Der Staat erhebt dafür eine CO₂-Abgabe – 2025 beträgt sie 55 Euro pro Tonne CO₂. Bisher wurden diese Kosten automatisch über die Heizkosten auf Mieter umgelegt. Das CO₂KostAufG ändert das grundlegend: Wer in einem schlecht gedämmten Gebäude wohnt, soll die Folgekosten des schlechten energetischen Zustands nicht allein tragen. Dafür ist der Vermieter mitverantwortlich.
Die Idee dahinter: Vermieter, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investieren, zahlen weniger CO₂-Abgabe. Die gesetzliche Aufteilung setzt also einen finanziellen Anreiz zur Sanierung.
Das Stufenmodell: Wie die Kosten verteilt werden
Wie viel du und dein Vermieter von den CO₂-Kosten tragen, richtet sich nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des gesamten Gebäudes. Dieser wird aus dem Jahresheizenergieverbrauch und dem Emissionsfaktor des verwendeten Brennstoffs berechnet und in Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr angegeben.
Das Ergebnis bestimmt die Stufe im Stufenmodell:
| Spezifischer CO₂-Ausstoß | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg CO₂/m²/a | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg CO₂/m²/a | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg CO₂/m²/a | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg CO₂/m²/a | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg CO₂/m²/a | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg CO₂/m²/a | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg CO₂/m²/a | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg CO₂/m²/a | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg CO₂/m²/a | 20 % | 80 % |
| ab 52 kg CO₂/m²/a | 5 % | 95 % |
Ein Beispiel: Dein Gebäude stößt 48 kg CO₂ pro Quadratmeter und Jahr aus. Das entspricht Stufe 9 des Modells. Dein Vermieter trägt dann 80 Prozent der CO₂-Kosten, du trägst 20 Prozent.
Was deine Abrechnung enthalten muss
Nach § 7 CO₂KostAufG ist dein Vermieter verpflichtet, in der Heizkostenabrechnung drei Dinge anzugeben:
- den auf dich entfallenden Betrag der CO₂-Kosten in Euro
- die Einordnung des Gebäudes in das Stufenmodell
- die Berechnungsgrundlage, aus der das Ergebnis nachvollziehbar hervorgeht
Fehlt auch nur eine dieser Angaben, gilt das als nicht ordnungsgemäße Abrechnung – und dein Kürzungsrecht greift.
Das 3-Prozent-Kürzungsrecht
Wenn dein Vermieter die Pflichtangaben zur CO₂-Aufteilung in der Abrechnung vollständig weglässt, kannst du deine gesamten Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Das ist in § 7 Abs. 4 CO₂KostAufG geregelt.
Dabei gilt eine wichtige Unterscheidung: Hat der Vermieter die CO₂-Aufteilung gar nicht vorgenommen und ausgewiesen, greift das Kürzungsrecht. Hat er dagegen eine Zahl angegeben, diese aber falsch berechnet, hast du keinen Anspruch auf die 3-Prozent-Kürzung – sondern kannst nur eine Korrektur der Abrechnung verlangen.
Das Kürzungsrecht tritt nicht automatisch ein. Du musst es schriftlich gegenüber deinem Vermieter geltend machen, zum Beispiel mit einem formlosen Brief oder einer E-Mail.
Praktischer Tipp: Mit dem CO2Preisrechner kannst du schnell nachrechnen, welcher CO₂-Kostenanteil rechtlich auf dich entfällt – und ob dein Vermieter korrekt abgerechnet hat.
Frist: 12 Monate nach Erhalt
Für alle Einwände gegen die Heizkostenabrechnung – und damit auch für das Kürzungsrecht nach CO₂KostAufG – gilt eine Ausschlussfrist von 12 Monaten ab Erhalt der Abrechnung. Wer diese Frist verstreichen lässt, verliert seinen Anspruch. Bekommst du die Abrechnung im April 2026, läuft die Frist bis April 2027.
So gehst du vor
Wenn du die CO₂-Angaben in deiner Abrechnung vermisst oder nicht nachvollziehen kannst, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Prüfe zunächst, ob die Abrechnung alle drei Pflichtangaben enthält – CO₂-Betrag, Gebäudeeinstufung und Berechnungsgrundlage. Ist eines davon nicht vorhanden, schreibe deinen Vermieter schriftlich an: Entweder forderst du die fehlenden Angaben nach oder du machst das Kürzungsrecht direkt geltend. Halte dabei die 12-Monatsfrist im Blick.
Fazit
Das CO₂KostAufG gibt dir als Mieter klare Rechte: Dein Vermieter muss die CO₂-Kosten transparent ausweisen und nach dem Stufenmodell aufteilen. Sind die Pflichtangaben nicht vollständig, darfst du die Heizkosten um 3 Prozent kürzen – aber nur, wenn du innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung handelst. Prüfe deine Abrechnung jetzt, solange die Frist noch läuft.